Sportgericht erkennt Diskriminierung bei Ausschluss russischer Athleten erstmals an
Das Internationale Sportgericht (CAS) in Lausanne hat einen historischen Schritt gemacht, indem es erstmals urteilte, dass der massenhafte Ausschluss russischer und weißrussischer Athleten von internationalen Wettbewerben als Diskriminierung anerkannt wird.
Diese Entscheidung stellt einen Meilenstein dar und sendet ein deutliches Signal an die globale Sportgemeinschaft: Diskriminierende Maßnahmen, die ausschließlich auf der Nationalität basieren, widersprechen den Grundprinzipien von Gerechtigkeit und Gleichheit, die in den Statuten der internationalen Sportorganisationen verankert sind.
Der Fall wurde durch eine Berufung der Russischen Tischtennis-Föderation (FNTR) eingereicht, die die Entscheidungen der Europäischen Tischtennisunion (ETTU) anfocht, den russischen Club Fakel-Gazprom im Halbfinale der Champions League in der Saison 2021/22 auszuschließen, nach Beginn der groß angelegten Invasion Russlands in die Ukraine.
Das CAS urteilte, dass diese Entscheidung der ETTU diskriminierend sei, da sie gegen Artikel 1.3.1 ihrer Statuten verstoße, der jede Form der Diskriminierung verbietet.
Das Gericht betonte, dass Einschränkungen wie das Verbot von Flaggen und Nationalhymnen akzeptabel seien, sofern sie verhältnismäßig bleiben und die Athleten nicht aufgrund ihrer Herkunft ausschließen.
Allerdings wies der CAS die Forderung der FNTR ab, alle russischen Teams und Athleten wieder aufzunehmen und die Teilnahmeverbote aufzulösen.
Dieses Urteil unterstreicht die Entwicklung hin zu gerechteren und rechtskonformen Maßnahmen im internationalen Sport und zeigt, dass Diskriminierung nicht mehr toleriert wird.
Das Internationale Olympische Komitee (IOC) wird voraussichtlich in Kürze seine Position zur Teilnahme russischer Athleten an den Olympischen Winterspielen 2026 bekanntgeben, was erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige Gestaltung des Sanktionsregimes haben dürfte.
