Schweiz weicht von automatischer Unterstützung für Ukrainer ab: Neue Regelungen zum temporären Schutz
Seit der groß angelegten Invasion Russlands in die Ukraine und der massenhaften Flucht ukrainischer Bürger ins Ausland befinden sich viele in einer akuten Schutznotlage.
Die Schweiz, eines der Länder, das zahlreichen Ukrainern Zuflucht bot, führte ab dem 1.
November neue Bestimmungen für die Gewährung von temporärem Schutz ein.
Diese Änderungen betreffen vor allem Neuankömmlinge nach diesem Datum, da ukrainische Flüchtlinge zuvor automatisch den Schutzstatus S erhielten, der ihnen das Recht auf Aufenthalt, Arbeit und soziale Unterstützung gewährte.
Künftig gilt für die neuen Einreisenden aus der Ukraine eine Einschränkung: Der automatische Schutzstatus S wird nicht mehr auf diejenigen angewendet, die aus sieben westlichen Regionen der Ukraine kommen — Wolhynien, Riwne, Löwen, Ternopil, Zakarpattia, Iwano-Frankiwsk und Chernivtsi.
Diese Entscheidung basiert auf der Einschätzung, dass diese Regionen jetzt als sicher und weit entfernt von aktiven Kampfgebieten gelten.
Bestehende Schutzberechtigte können weiterhin ihre Rechte auf Aufenthalt, Arbeit und soziale Leistungen nutzen.
Für Personen, die besondere Rückkehrbedingungen benötigen, etwa aufgrund gesundheitlicher Umstände oder anderer Gründe, gibt es Ausnahmeregelungen.
Zuvor hatte die Schweiz den Zugang zum Arbeitsmarkt für ukrainische Flüchtlinge bereits erleichtert.
Die anhaltende hohe Zahl ukrainischer Flüchtlinge macht diese Änderungen notwendig, um den Registrierungsprozess zu steuern und diejenigen zu unterstützen, die wirklich Schutz benötigen.
