Das Außenministerium der Ukraine weist auf Notwendigkeit des Passauthauses hin – Einhaltung neuer Standards erforderlich
                                                Das Außenministerium der Ukraine hat seine Bürger offiziell über bedeutende Änderungen in den Regelungen zur Ausstellung und Gültigkeitsdauer von internationalen Pässen informiert, die am 29.
Oktober 2024 in Kraft getreten sind.
Diese Entscheidung ist Teil der Bemühungen, die Ukraine mit den internationalen Standards für Reisedokumente in Einklang zu bringen, angesichts anhaltender Herausforderungen.
Während des Kriegsrechts wurde Ukrainern erlaubt, «erweiterte» Pässe mit verlängerten Laufzeiten sowie Dokumente mit Informationen über Kinder zu verwenden – Praktiken, die den aktuellen internationalen Normen nicht mehr entsprechen.
Jetzt, mit der Rückkehr zu den regulären Verfahren, sind ukrainische Bürger verpflichtet, ihre alten Pässe gegen neue zu tauschen, die für bis zu 10 Jahre für Erwachsene und bis zu 4 Jahre für Kinder gültig sind.
Diese Maßnahme soll Probleme bei Grenzübergängen vermeiden helfen, da die meisten Länder weltweit Pässe mit einer maximalen Gültigkeit von zehn Jahren verlangen.
Bürger mit verlängerten Pässen werden aufgefordert, sich an ukrainische Botschaften, Konsulate oder Zweigstellen von «Dokument» im Ausland zu wenden, um die neuen Reisedokumente zu erhalten.
Das Ministerium erinnert ebenfalls daran, dass im Zuge des Beginns der groß angelegten Invasion infolge der Sperrung des Passsystems eine temporäre Verlängerungsregelung eingerichtet wurde.
Nach der Wiederaufnahme des Systems und der Wiedereröffnung ukrainischer Konsulate können Bürger wieder reguläre Pässe in Anspruch nehmen.
Zukünftig sind für erwachsene Pässe Gültigkeiten von bis zu 10 Jahren vorgesehen, für Kinder bis zu 4 Jahren.
Es wird den Ukrainern empfohlen, sich frühzeitig um die Erneuerung ihrer Dokumente zu kümmern, insbesondere wenn sie die Rückkehr nach Ukraine oder Auslandsreisen planen.
Während der Anfangsphase der Umsetzung erlaubte eine Übergangslösung die temporäre Verlängerung bestehender Dokumente.
Bürger sollten sich an ihre örtlichen diplomatischen Vertretungen wenden.
Für diejenigen mit verlängerten Pässen kann auf Anfrage ein Rückkehrnachweis ausgestellt werden – kostenlos für Kinder unter 16 Jahren und gegen die üblichen Konsulartarife für Erwachsene.
Aufgrund der Einführung des neuen Ein- und Ausreise-Systems (EES) könnten zudem Warteschlangen an den Grenzen mit der EU entstehen, weshalb eine frühzeitige Planung der Reiseformalitäten dringend empfohlen wird.
