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Wie die Wohnungsbeihilfe in der Ukraine berechnet wird: Wichtige Normen und Regeln

Chas Pravdy - 28 Oktober 2025 05:37

Ukrainische Familien, die vor finanziellen Herausforderungen stehen und die Kosten für kommunale Dienstleistungen nicht eigenständig stemmen können, haben die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Form von Wohnungsbeihilfen zu beantragen.

Dabei ist es entscheidend, die Regeln zu kennen, nach denen diese Beihilfen berechnet werden, welche Standards gelten und welche sozialen Normen angewendet werden.

Das Magazin „Auf Rente“ erklärt im Detail die Verfahren zur Bestimmung des Bezugsbetrags sowie die aktuellen sozialen Normen, um Transparenz zu gewährleisten und Missverständnisse zu vermeiden.

Bemerkenswert dabei ist, dass die Höhe der Beihilfe nicht auf den tatsächlichen Ausgaben basiert, sondern ausschließlich auf festgelegten sozialen Normen der Regierung.

So beträgt die normative Wohnfläche 13,65 Quadratmeter pro Person plus zusätzlich 35,22 Quadratmeter für die Familie.

Das bedeutet, dass bei Alleinstehenden die Berechnung auf 48,87 Quadratmeter basiert, bei Zweipersonen auf 62,52 Quadratmeter und bei Dreipersonen auf 76,17 Quadratmeter.

Allein lebende, nicht erwerbstätige Rentner können diese Norm um 30 % erhöhen, was sich entsprechend auf die Höhe der Beihilfe auswirkt.

Neben der Wohnfläche gelten auch soziale Normen für die Wasserversorgung und Kanalisation: Bei Häusern mit Warmwasser sind es zwei Kubikmeter kaltes Wasser pro Person im Monat, ohne Warmwasser – 3,6 Kubikmeter.

Für die Kanalisation gilt ein Standard von 3,6 Kubikmetern pro Person im Monat.

Für Heizung und Gasversorgung gibt es ebenfalls separate Normen: Bei individueller Gasheizung sind es vier Kubikmeter Gas pro Quadratmeter beheizte Fläche; bei elektrischer Heizung sind 30 kWh pro Quadratmeter vorgesehen.

Die Berechnung der Subvention für Gas hängt vom jeweiligen Gebrauch ab: Bei Nutzung eines Gasherds und Warmwasser sind es 3,3 Kubikmeter Gas pro Person monatlich, ohne Warmwasser — 5,4 Kubikmeter, und bei HerdplusWassererwärmer — 10,5 Kubikmeter.

Die Normen für Strom basieren auf offiziellen Tarifen: 70 kWh pro Monat für eine Person, plus 30 kWh für jedes weitere Familienmitglied, höchstens 190 kWh; bei Haushalten mit elektrischer Herdplatte und Warmwasser — 110 kWh für eine Person, plus 30 kWh pro zusätzliches Mitglied, bis zu 230 kWh; ohne Warmwasser — 130 kWh plus 30 kWh je weiteres Mitglied, maximal 250 kWh.

Wichtig ist, dass bei Verbrauch über den sozialen Normen die Differenz vom Haushalt selbst getragen werden muss, was bei der Berechnung der Beihilfe ebenfalls berücksichtigt wird.

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