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Berücksichtigt die ukrainische Rentenversicherung im Ausland erworbenen Dienst- und Versicherungszeiten?

Chas Pravdy - 15 Oktober 2025 06:21

Ukrainische Staatsbürger erhalten weiterhin Renten und soziale Leistungen, doch die Frage, ob im Ausland erworbene Versicherungszeiten anerkannt werden, bleibt von zentraler Bedeutung.

Nach den Gesetzesänderungen von 2024 und dem aktualisierten Verfahren zur Bestätigung von Beschäftigungszeiten außerhalb der Ukraine besteht jetzt die Möglichkeit, Arbeit in Ländern zu berücksichtigen, mit denen die Ukraine internationale Rentenabkommen geschlossen hat.

Das gilt vor allem für Personen, die vor 1992 im Ausland gearbeitet haben, da ihre Arbeitszeiten für die Rentenberechnung angerechnet werden können.

Wesentlich für diesen Prozess ist die Überprüfung der Arbeitszeiträume durch Dokumente oder durch Anfragen an das Außenministerium.

Zudem kann die ukrainische Rentenanstalt in Abwesenheit eines Abkommens bei bestimmten Ländern die entsprechenden Behörden um Bestätigungen bitten, um die Rentenansprüche zu ermitteln.

Es ist ebenfalls möglich, Arbeitszeiten in Russland und Belarus deklarativ anzuerkennen, auch wenn die Zusammenarbeit im Rentenbereich ausgesetzt wurde, aufgrund fehlender verbindlicher Vereinbarungen.

Insgesamt zeigt sich, dass sich die ukrainische Gesetzgebung kontinuierlich anpasst, um die Berücksichtigung ausländischer Beschäftigungszeiten zu verbessern, was für viele pensionierte Ukrainern mit internationaler Erfahrung von hoher Bedeutung ist.

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