Ukraine führt vereinfachtes Mehrstaatigkeitsverfahren ein: Erste Länder im Programm
Die Ukraine hat offiziell die Länder benannt, mit denen sie ein vereinfachtes Verfahren für die Mehrstaatigkeit umsetzen wird.
Dieses ermöglicht es ausländischen Bürgern mit ukrainischer Abstammung, ihre Pässe anderer Staaten zu behalten und gleichzeitig die ukrainische Staatsbürgerschaft durch ein vereinfachtes Verfahren zu erwerben.
Das entsprechende Gesetz tritt am 16.
Januar 2026 in Kraft, teilte das Außenministerium des Landes mit.
Diese Maßnahme eröffnet Tausenden von Ukrainern im Ausland, die in Besitz von Pässen anderer Staaten sind, insbesondere solche, die strategische Verbündete der Ukraine sind, darunter Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und die G7-Länder, neue Perspektiven.
Gemäß den neuen Bestimmungen können Ausländer mit entsprechenden Pässen aus diesen Ländern die ukrainische Staatsbürgerschaft ohne Verzicht auf ihre aktuellen Dokumente erhalten.
Ziel ist es, die Beziehungen mit der ukrainischen Diaspora weltweit zu stärken, ihre kulturelle Bindung zu vertiefen und zugleich die nationale Sicherheit zu fördern.
Das Ministerium kündigte an, dass die endgültige Liste der Länder, mit denen dieses vereinfachte Verfahren gelten wird, durch eine separate Kabinettsverordnung festgelegt wird.
Für die Auswahl der betreffenden Staaten werden Kriterien wie deren Unterstützung für die Ukraine in internationalen Organisationen, das Niveau der strategischen Partnerschaft, die Sanktionen gegen Russland aufgrund seiner Aggression sowie andere Faktoren berücksichtigt, die den nationalen Interessen der Ukraine dienen.
Das Gesetz zur Mehrstaatigkeit wurde im Juni 2025 vom ukrainischen Parlament verabschiedet und im Juli von Präsident Zelensky unterzeichnet.
Es soll am 16.
Januar 2026 in Kraft treten, zunächst mit fünf Ländern, darunter EU-Mitgliedstaaten und wichtige Verbündete.
Es wird erwartet, dass diese Initiative neue Chancen für ukrainische Diasporagemeinschaften schafft und die internationalen Beziehungen der Ukraine stärkt.
