Änderungen bei der staatlichen Sozialhilfe ab dem 1. Oktober: Neue Möglichkeiten für gefährdete Bevölkerungsgruppen
Seit dem 1.
Oktober hat die Ukraine bedeutende Änderungen im System der sozialen Unterstützung eingeführt, die sich an die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen richten.
Die Liste der Personen, die Anspruch auf die Grundsicherung haben, wurde erweitert.
Das Hauptverwaltungsamt der Ukrainischen Rentenfonds in der Region Poltava gab bekannt, dass ab diesem Datum nicht nur diejenigen, die bereits Leistungen beziehen, diese beantragen können, sondern auch neue Kategorien von Bürgern, darunter Personen, die keinen Anspruch auf eine Rente haben, aber staatliche Sozialhilfe erhalten, sowie Menschen mit Behinderungen.
Ziel dieser Initiative ist es, die finanzielle Belastung zu verringern und den sozialen Schutz für die verletzlichsten Menschen zu stärken.
Die Höhe der Grundsicherung wird individuell festgelegt und hängt vom Familieneinkommen und der Anzahl der Familienmitglieder ab, liegt jedoch grundsätzlich bei 4.500 UAH.
Anträge können entweder persönlich in jedem Servicezentrum des Rentenfonds oder online über das «Diia»-Portal eingereicht werden, was den Antragsprozess erheblich vereinfacht und komfortabler macht.
