EU-Gericht bestätigt Ablehnung bei Aufhebung von Sanktionen gegen Yanukovych und Abramovich
Das Europäische Gerichtshof hat endgültig die Berufungen gegen die Sanktionen gegen den ehemaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Yanukovych, seinen Sohn sowie den russischen Oligarchen Roman Abramovich abgelehnt.
Diese Entscheidung markiert den Abschluss eines jahrzehntelangen Rechtsstreits innerhalb des europäischen Rechtssystems, das die Rechtmäßigkeit der im Jahr 2014 und 2022 eingeführten Sanktionen in Frage stellte.
Experten betonen, dass das Urteil die Haltung der Europäischen Union bestätigt, die Personen für Handlungen verantwortlich macht, die angeblich zur Destabilisierung der Ukraine und zur Eskalation des Konflikts mit Russland beigetragen haben sollen.
Das 18-seitige Entscheidungsdokument hebt hervor, dass Yanukovychs Rolle als früherer Staatschef und seine anhaltenden Verbindungen zu Russland ausreichende Gründe für die Sanktionen liefern.
Das Gericht berücksichtigte zudem, dass Yanukovych nach den Ereignissen 2014 keine Distanzierung zu Russland unternommen hat und im März 2022 tatsächlich beteiligt war, als russische Truppen vor Kiew standen.
Auch die Berufung von Olexandr Yanukovych, einem ehemaligen Bürgermeister und Bruder des Ex-Präsidenten, wurde abgelehnt.
Rikard Jozwiak von Radio Free Europe kommentierte, dass dieses Urteil ein bedeutender Erfolg für die europäische Sanktionspolitik sei und eine starke Botschaft sende.
Es ist zu beachten, dass das europäische Gericht zuvor alte Sanktionen gegen Yanukovych aufgehoben hatte, dies jedoch keine praktischen Folgen hatte, da die neuen Maßnahmen von 2022 bereits in Kraft waren.
Außerdem hat Abramovich kürzlich vor einem britischen Gericht verloren, wo er versuchte, die Sanktionen gegen ihn aufzuheben.
Insgesamt stärkt dieses Urteil die harte Haltung der EU bei der Durchsetzung von Sanktionen gegen Personen, die mit Destabilisierungsmaßnahmen oder ausländischer Aggression in Verbindung stehen.
