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Zentralwahlkommission erklärt: Keine Kommunalwahlen im Herbst wegen Kriegsrecht geplant

Chas Pravdy - 29 Juli 2025 00:44

Die Zentralwahlkommission der Ukraine hat offiziell mitgeteilt, dass die für den Herbst 2024 geplanten Kommunalwahlen derzeit nicht durchgeführt werden können.
Laut der Kommission gibt es aufgrund des anhaltenden militärischen Angriffs Russlands und der Einführung des Kriegsrechts im Land keine rechtliche Grundlage, um neue Zusammensetzungen der territorialen Wahlkommissionen zu bilden.
Die Kommission erinnerte außerdem daran, dass das geltende Recht die Durchführung jeglicher Wahlaktivitäten während des Kriegsrechts verbietet.
Nach dem Wahlgesetz hätten die nächsten regulären Kommunalwahlen am letzten Sonntag im Oktober 2025 stattfinden sollen.
Wegen des Angriffskriegs und der Unsicherheit bezüglich eines konkreten Termins konnte das Parlament jedoch keinen offiziellen Wahltermin innerhalb des gesetzlichen Rahmens festlegen, der nicht länger als 90 Tage vor der Wahl sein darf.
Die CEC betonte zudem, dass die bisherigen Zusammensetzungen der territorialen Wahlkommissionen, die bereits 2020 gebildet wurden, bis zur Neugestaltung durch neue Wahlkommissionen weiterhin gültig bleiben.
Das bedeutet, dass die neue Legitimierung der Mitglieder nur nach Beendigung des Kriegsrechts erfolgen kann, was derzeit ungewiss ist.
Vertreter der CEC, Serhiy Postivyi, erklärte, dass ohne den groß angelegten russischen Einfall die Vorbereitungen für die Wahl bereits im Gange wären und die Parteien Kandidaturen eingereicht hätten.
Aufgrund des andauernden Krieges und der bestehenden Einschränkungen sei die Organisation und Durchführung von Wahlen unter den aktuellen Bedingungen jedoch unmöglich, solange das Kriegsrecht besteht.
Präsident Zelensky hat das Kriegsrecht und die Mobilmachung Anfang Juli um weitere 90 Tage bis November 2025 verlängert, was die Durchführung der Kommunalwahlen in den vorgesehenen Terminen erheblich erschwert.

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