Kontroverses Gesetzespaket: Übermäßige Befugnisse des Generalstaatsanwalts bedrohen Unabhängigkeit von NABU und SAP
Die heutige Sitzung der Werchowna Rada könnte das Inkrafttreten eines Gesetzes bedeuten, das bei zivilgesellschaftlichen Organisationen und Antikorruptionsexperten heftige Bedenken hervorruft. Der von einer Gruppe von Abgeordneten vorgelegte Entwurf sieht Änderungen im Strafprozessordnungsgesetz und im Gesetz „Über die Staatsanwaltschaft“ vor, angeblich zur Optimierung der strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit vermissten Personen während des Kriegszustands. Doch Analytiker vom Zentrum gegen Korruption warnen, dass die tatsächlichen Absichten weit darüber hinausgehen: Es gehe darum, die Macht in den Händen des Generalstaatsanwalts zu zentralisieren, was die Unabhängigkeit der wichtigsten Antikorruptionsbehörden wie NABU und SAP massiv gefährden könnte. Rechtswissenschaftler untersuchten den Gesetzesentwurf und stellten fest, dass das Hauptziel darin besteht, dem Generalstaatsanwalt umfassende Befugnisse im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verfahren zu übertragen, einschließlich uneingeschränkten Zugriffs auf Fallakten, der Kontrolle über die Zuständigkeit in NABU-Fällen und der Befugnis, Verfahren nach Belieben zu übertragen oder zu entfernen. Darüber hinaus soll der Generalstaatsanwalt in der Lage sein, Verdachtsmomente gegen hochrangige Beamte, einschließlich Präsidenten, Minister, Abgeordnete, Richter und Leiter wichtiger Staatsinstitutionen, eigenständig zu erheben und Entscheidungen über die Einstellung von Verfahren gegen diese Personen zu treffen. Kritiker argumentieren, dass diese Bestimmungen dem Generalstaatsanwalt ein Monopol auf die Ermittlungen bezüglich hochrangiger Korruptionsfälle verschaffen und dadurch die Unabhängigkeit von NABU und SAP erheblich beeinträchtigen. Die SAP-Ermittler würden der Kontrolle des Generalstaatsanwalts unterstellt, ihre Autonomie hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung würde zerstört. Zudem erweitert das Gesetz die Zuständigkeit von NABU, in Fällen der sogenannten „Ineffizienz“ Ermittlungen an andere Behörden abzutreten – Erschütterungen der politischen Einflussnahme seien hier vorprogrammiert. Besorgniserregend sind auch die Bestimmungen, die es dem Generalstaatsanwalt erlauben, Verfahren gegen Top-Politiker wie Präsidenten oder Minister einseitig zu schließen, ohne gerichtliche Kontrolle. Dies würde eine totale Kontrolle über die Untersuchungen zu den höchsten Funktionären des Staates bedeuten. Experten warnen, dass diese Befugnisse die Grundsätze einer unabhängigen Justiz untergraben und Räume für politische Missbräuche öffnen, was die gesamte Antikorruptionsarbeit in der Ukraine gefährden könnte.
