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EGMR weist Klage ehemaliger britischer Abgeordneter zu russischer Einflussnahme bei Brexit ab

Chas Pravdy - 22 Juli 2025 20:08

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat offiziell die rechtlichen Forderungen ehemaliger britischer Abgeordneter abgelehnt, die vom Vereinigten Königreich forderten, eine gründliche Untersuchung möglicher russischer Einflussnahme auf das Brexit-Referendum und verwandte Wahlprozesse durchzuführen.
Das Gericht in Strasbourg betonte, dass Staaten einen erheblichen Ermessensspielraum besitzen, um die effektivsten Maßnahmen gegen ausländische Eingriffe in demokratische Prozesse wie Wahlen und Referenden zu bestimmen.
Das Urteil stellte fest, dass die anfänglichen Maßnahmen der britischen Regierung im Hinblick auf die Vorwürfe russischer Einmischung im Jahr 2016 unzureichend waren, doch später wurden gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen, einschließlich eines Berichts des parlamentarischen Ausschusses im Jahr 2020 sowie neuer Gesetzgebung zur Bekämpfung ausländischer Einflussversuche.
Das Gericht hob hervor, dass diese Anstrengungen relevant seien und zur Lösung der im Klageverfahren angesprochenen Fragen beitrügen.
Gleichzeitig wurde klargestellt, dass eine exakte Bewertung des Einflusses russischer oder anderer Einmischungsversuche auf das Wahlergebnis aufgrund der Komplexität der Thematik schwierig sei.
Die Klage wurde von drei ehemaligen britischen Abgeordneten und Brexit-Gegnern eingebracht, die argumentierten, dass die britische Regierung und die Geheimdienste es versäumt hätten, den möglichen russischen Einfluss auf die Brexit-Wahl ausreichend zu evaluieren, was gegen Artikel 3 des Protocols Nr.
1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt, der das Recht auf freie Wahlen schützt.
Die Kontroverse wurde durch einen Bericht aus dem Jahr 2020 gestärkt, der auf einen möglichen russischen Einfluss hinwies, wobei die Kläger die unzureichende Reaktion der britischen Behörden kritisierten.
Der damalige Premierminister Boris Johnson bestritt jeglichen russischen Einfluss auf das Brexit-Referendum und erklärte, die britischen Maßnahmen entsprächen allen rechtlichen Vorgaben und Standards.

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