SBU-Erklärungen zur Rechtmäßigkeit des Zugriffs auf Informationen über NABU- und SAPO-Spezialoperationen
Im Zentrum der ukrainischen Sicherheits- und Korruptionsbekämpfung wurden offizielle Stellungnahmen zum laufenden Überprüfungsverfahren veröffentlicht, das Ende Juli von der Ukrainischen Sicherheitsdienst (SBU) eingeleitet wurde.
Laut Vertretern der Behörde haben ihre Mitarbeiter keinen Zugang zu geheimen Informationen über konkrete Details der von NABU (Nationale Anti-Korruptions-Büro) und SAPO (Spezialisierte Anti-Korruptions-Anklagebehörde) durchgeführten Einsätze.
Die offizielle Position lautet, dass die Untersuchung strikt im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgt, insbesondere gemäß Artikel 37 des ukrainischen Gesetzes „Über Staatgeheimnisse“.
Das SBU-Presseamt betont, dass ihre Mitarbeiter keinen Einblick in Materialien hatten, die Details geheimer Ermittlungsmaßnahmen und operativer Vorgänge enthalten, die von NABU und SAPO durchgeführt werden.
Behauptungen über eine mögliche Offenlegung solcher Informationen sind unbegründet und manipulativ.
Zudem wird hervorgehoben, dass in bestimmten Fällen polizeiliche Maßnahmen ohne richterlichen Beschluss durchgeführt werden dürfen, wenn die Beschaffung eines solchen Beschlusses eine Gefahr des Geheimnisverrats bergen oder die Durchführung wichtiger Ermittlungen behindern könnte.
Die Behörde versichert, dass die gesamte Überprüfung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgt und besonderen Wert auf den Schutz von Staatgeheimnissen gelegt wird, die durch spezielle rechtliche Normen und Verfahren geschützt sind.
