Festnahme eines libyschen Generals in Tripolis: Ein Wendepunkt im Kampf gegen Kriegsverbrechen
In der libyschen Hauptstadt Tripolis haben bedeutende Ereignisse erneut die weltweite Aufmerksamkeit auf die Verfolgung von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen gelenkt.
Osama Almasri Naji, ein ehemaliger libyscher General und früherer Oberhaupt der Justizpolizei des Landes, wurde von den libyschen Behörden festgenommen.
Diese Maßnahme ist das Ergebnis laufender internationaler Ermittlungen, insbesondere durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), der einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hat.
Ihm werden schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen, darunter Folter, Sexualverbrechen und Morde an Gefangenen.
Die libysche Staatsanwaltschaft bestätigte offiziell die Festnahme, wobei sie angab, dass sie auf der Grundlage gesammelter Beweise erfolgte, die auf systematische Folter und unmenschliche Behandlung von Insassen in Tripolis hindeuten.
Zeugenaussagen und Ermittlungen zeigen, dass der Inhaftierte an grausamen Gewalttaten gegen mindestens zehn Häftlinge beteiligt war, von denen einer infolge von Folter verstarb.
Der Haftbefehl des IStGH umfasst eine Vielzahl von Verbrechen, darunter Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Vergewaltigungen und Massenmorde.
Es ist nicht das erste Mal, dass Almasri festgenommen wurde: Im Januar wurde er kurzzeitig in Turin, Italien, auf Grundlage eines IStGH-Haftbefehls festgenommen, aber nach zwei Tagen wieder freigelassen und auf Anweisung italienischer Behörden nach Libyen abgeschoben, unter Berufung auf nationales Sicherheitsinteresse.
Dieser Vorfall führte zu heftiger Kritik an der italienischen Regierung, die beschuldigt wurde, ihre internationalen Verpflichtungen aus dem Römischen Statut verletzt zu haben, insbesondere im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit Libyen bei der Migrationskontrolle im Mittelmeer.
Danach leitete die italienische Staatsanwaltschaft Untersuchungen gegen hohe Beamte ein, darunter Premierminister Giorgia Meloni, wegen angeblicher Beihilfe zu Verbrechen und unrechtmäßiger Nutzung von Militärflugzeugen.
Obwohl Libyen kein Unterzeichner des Römischen Statuts ist, erkannte es die Gerichtsbarkeit des IStGH im Mai an und öffnete damit die Tür zu Ermittlungen zu auf seinem Territorium begangenen Verbrechen.
Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen die Straflosigkeit und die Verfolgung von Kriegsverbrechern in der Region.
