Militärpersonal und Anspruch auf Familienurlaub: Ist zusätzlicher Urlaub im Todesfall eines Elternteils möglich?
Angesichts der aktuellen Herausforderungen und der schwierigen Umstände, mit denen ukrainische Streitkräfte konfrontiert sind, gewinnt die Frage nach der Möglichkeit zusätzlicher Familienurlaube besondere Bedeutung.
Viele Wehrdienstleistende verteidigen das Land aktiv gegen die groß angelegte Aggression Russlands und haben Anspruch auf verschiedene Urlaubsarten, die es ihnen ermöglichen, sowohl physisch als auch psychisch wieder zu Verschaffenen.
Laut Rechtsexperte Andriy Topchiy haben Soldaten das Recht, im Falle des Todes oder einer schweren Erkrankung naher Verwandter eine Familienurlaub zu beantragen.
Gemäß dem Gesetz über den sozialen und rechtlichen Schutz von Militärangehörigen und deren Familien kann dieser unbezahlte Urlaub bis zu sieben Kalendertage dauern.
Er gilt für Eltern, Ehepartner, Kinder, Geschwister sowie die Eltern des Ehepartners oder für Personen, die der Soldat erzieht und versorgt.
Wichtig ist, dass das Gesetz keine zeitlichen Beschränkungen für den Antrag auf solchen Urlaub vorsieht, selbst wenn sich der Vorfall bereits nach Ablauf von 30 Tagen seit der Beisetzung oder dem Tod ereignet hat.
Dies verdeutlicht die Flexibilität und Menschlichkeit des ukrainischen Rechtssystems, um die Verteidiger des Landes in schwierigen Zeiten zu unterstützen.
