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Obligatorisches Militärtraining für Studierende im Rahmen der Mobilisierungsmaßnahmen in der Ukraine

Chas Pravdy - 16 Oktober 2025 11:30

In der Ukraine läuft derzeit eine landesweite Mobilisierung sowie die Verhängung des Kriegsrechts, was die politische und militärische Lage im Land erheblich verschärft.

Nach geltendem Recht erhalten reservierte Männer militärische Vorladungen, und seit September 2025 ist an den Hochschulen eine verpflichtende Grundwehrdienstausbildung (GWDA) für Studierende eingeführt worden.

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine zu stärken, indem militärische Schulung fest in den Bildungsprozess integriert wird.

Die Anwältin Marina Bekalo erklärte im Gespräch mit TSN.ua, dass die GWDA aus insgesamt 300 Lehrstunden besteht, die in zwei Bereiche aufgeteilt sind: den theoretischen Unterricht von 90 Stunden, der innerhalb der Hochschulen abgehalten wird, sowie die praktische Ausbildung von 210 Stunden, die in speziellen Ausbildungskomplexen der Streitkräfte Ukrainas stattfindet.

Alle männlichen Studierenden, die medizinisch geeignet sind, müssen an der Praxis teilnehmen, während gesunde Frauen freiwillig mitmachen dürfen.

Dafür ist eine Anmeldung beim Militärrekrutierungs- und Sozialzentrum notwendig.

Nach erfolgreichem Abschluss der GWDA leisten die Studierenden einen militärischen Eid, erhalten ein Zertifikat und eine militärische Fachrichtung, was sie von der obligatorischen Wehrpflicht befreit – diese Pflicht gilt in der Regel für Männer zwischen 18 und 25 Jahren.

Zudem wird die Absolvierung der GWDA Voraussetzung für den Zugang zu Positionen im öffentlichen Dienst, bei lokalen Behörden und in der Generalstaatsanwaltschaft.

Das Programm wurde so konzipiert, dass es den Studienverlauf der dualen und Vollzeitstudierenden nicht stört; die praktischen Übungen werden während der Semesterferien durchgeführt.

Vor Beginn der praktischen Ausbildung durchlaufen alle Teilnehmer eine medizinische Untersuchung gemäß den Vorgaben der militärärztlichen Gutachtensordnung.

Studenten, die als medizinisch untauglich eingestuft werden, sind von den praktischen Kursen befreit.

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