In der Ukraine wurden die Untersuchungen zu Mobbing am Arbeitsplatz wieder aufgenommen
Ab Oktober 2025 ist in der Ukraine ein bedeutendes Gesetz in Kraft getreten, das es Arbeitnehmern ermöglicht, Beschwerden im Zusammenhang mit Mobbing sowie psychischem oder wirtschaftlichem Druck am Arbeitsplatz einzureichen.
Dieser Schritt stellt eine wichtige Verbesserung im Schutz der Arbeitnehmerrechte dar und trägt dazu bei, ungerechte Managementpraktiken zu bekämpfen.
Bisher waren solche Überprüfungen aufgrund besonderer gesetzlicher Regelungen, die im Kriegszustand eingeführt wurden, praktisch untersagt.
Das neue Gesetz gestattet nun die offizielle Einreichung von Beschwerden bei der Staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde über verschiedene Kanäle: E-Mail, postalisch oder persönlich bei den örtlichen Verwaltungsstellen.
Dadurch wird ein transparenteres und systematischeres Vorgehen bei der Bearbeitung von Mobbing-Fällen ermöglicht und die Arbeitsbedingungen im Land verbessert.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass in der Vergangenheit, aufgrund der Kriegsbeschränkungen, die außerplanmäßigen Kontrollen verboten waren, was die Bekämpfung von Arbeitsrechtsverletzungen erschwerte.
Jetzt können die Behörden wieder die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen, was zu einer sichereren und gerechteren Arbeitswelt führt.
