Änderungen bei der Gewährung von Heizkostenzuschüssen ab dem 1. Oktober: Was ukrainische Haushalte wissen sollten

Chas Pravdy - 03 Oktober 2025 05:28

Mit Beginn der neuen Heizperiode in der Ukraine ab dem 1.

Oktober sind bedeutende Änderungen im Verfahren zur Gewährung von Wohngeld für Haushaltsempfänger in Kraft getreten.

Menschen, die aufgrund finanzieller Engpässe nicht in der Lage sind, die Kosten für kommunale Dienstleistungen eigenständig zu tragen, haben jetzt erweiterte Möglichkeiten, staatliche Unterstützung zu beantragen.

Das Hauptamt des Pension Funds der Ukraine (PFU) in der Region Transkarpatien erläuterte ausführlich, wie man die Zuschüsse beantragen kann, welche Dokumente erforderlich sind und auf welche Weise die Anträge eingereicht werden können.

Wichtig ist, dass die Berechnung der Wohngeldleistungen die Dauer der Heizperiode berücksichtigt, die vom 16.

Oktober bis zum 15.

April dauert.

Für die meisten Bürger erfolgt die automatische Berechnung, vor allem wenn das vorherige Leistungsniveau auf null gesetzt wurde oder Änderungen in der Haushaltszusammensetzung eingetreten sind.

Bei der Festlegung der Zuschusshöhe für die Heizperiode 2025-2026 werden die Einkünfte der ersten und zweiten Quartale 2025 sowie die Rentenzahlungen im August 2025 berücksichtigt.

Haushalte, die erstmals einen Antrag stellen oder Veränderungen in ihrer Haushaltszusammensetzung erlebt haben, müssen entweder persönlich oder über bevollmächtigte Vertreter die lokalen PFU-Behörden kontaktieren.

Auch Personen mit offenen oder abbezahlten Schulden, für die bereits Umschuldungsvereinbarungen bestehen, können eine Antrag stellen.

Für die Antragstellung sind die standardisierten Formulare für Antrag und Erklärung erforderlich, zusätzlich können je nach Situation weitere Dokumente notwendig sein.

Die Einreichung der Unterlagen ist möglich durch persönliche Vorsprache bei den Servicezentren des PFU, per Post, über das elektronische Portal des PFU, mittels der mobilen Anwendung oder durch bevollmächtigte Vertreter sowie über die Plattformen «Dія».

Es ist wichtig zu wissen, dass Anträge, die zwischen dem 1.

Oktober und dem 30.

November eingereicht werden, ab Beginn der Heizperiode gewährt werden, während spätere Anträge ab Monat der Antragstellung bearbeitet werden.

Die Bürger sind zudem verpflichtet, Änderungen in ihrer persönlichen oder familiären Situation den Behörden mitzuteilen, um die korrekte Höhe der Zuschüsse sicherzustellen.

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