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Fernarbeit in der Ukraine: Darf ein Mitarbeiter seinen Arbeitsort eigenmächtig ändern? Eine ausführliche rechtliche und praktische Analyse

Chas Pravdy - 27 September 2025 01:32

Der ukrainische Gesetzgeber regelt die Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern eindeutig, insbesondere im Hinblick auf das Homeoffice.

Immer mehr Fachkräfte und Beschäftigte entscheiden sich für diese Form der Telearbeit, die Flexibilität und gegenseitiges Einvernehmen erfordert.

Doch stellt sich die Frage, ob ein Arbeitnehmer das Recht hat, seinen festen Arbeitsort eigenständig zu verändern, und welche rechtlichen Einschränkungen gelten.

Gemäß Artikel 60-1 des ukrainischen Arbeitsgesetzbuchs ist bei Einführung der Heimarbeit der Arbeitsplatz des Mitarbeiters festgelegt und kann ohne Zustimmung des Arbeitgebers nicht einseitig geändert werden.

Das bedeutet, dass jede Veränderung, auch wenn sie für die Erfüllung der Arbeitsaufgaben notwendig ist, schriftlich oder auf andere im Arbeitsvertrag vorgesehene Weise abgestimmt werden muss.

Das Gesetz erlaubt jedoch Ausnahmen: Wenn der Mitarbeiter aus Gründen außerhalb seiner Kontrolle nicht mehr am festgelegten Arbeitsort arbeiten kann, kann er eine Änderung seines Arbeitsplatzes beantragen.

Diese Anfrage muss mindestens drei Arbeitstage vor der geplanten Änderung gemäß den im Vertrag vorgesehenen Verfahren eingereicht werden.

Der Arbeitgeber kann die Änderung nur aus triftigen betrieblichen Gründen ablehnen.

Es ist außerdem zu beachten, dass ein Mitarbeiter, der ohne triftigen Grund sechs Monate lang nicht zur Arbeit erscheint, disziplinarisch belangt oder entlassen werden kann, entsprechend den ukrainischen Gesetzen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass zwar eine gewisse Flexibilität besteht, jedoch jede Änderung des Arbeitsortes ordnungsgemäß geregelt und formal vereinbart werden muss, um die Rechtmäßigkeit des Vorgangs sicherzustellen.

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