Ab 1. September: Einsatz von Körperkameras bei militärischen Einheiten zur Dokumentation
Ab dem 1.
September sind alle Mitglieder der Territorialen Zentralen Kommandos (TzK) und der Spezialpolizei (SP), die im Alarmierungsbereich tätig sind, verpflichtet, Körperkameras während ihrer Diensthandlungen zu verwenden und diese kontinuierlich aufzuzeichnen.
Diese Maßnahme wurde vom ukrainischen Verteidigungsministerium eingeführt, um die Transparenz, Verantwortlichkeit und Sicherheit innerhalb der Militäroperationen signifikant zu erhöhen.
Parallel dazu befindet sich die Entwicklung eines speziellen IT-Systems im Gange, das die Videoaufzeichnungen zentralisieren, sichern und effizient auswertbar machen soll.
Das System umfasst die Beschaffung standardisierter Kameras mit hoher Datensicherheit, die Einrichtung eines geschützten Speichers sowie die Nutzung spezieller Analyse-Software, um die Auswertung der Videos zu beschleunigen.
Ziel ist es, Konflikte zu minimieren, Missbrauch zu verhindern und eine verlässliche Beweisbasis für Einsätze zu schaffen.
Die Aufnahmen starten automatisch, sobald die Alarmgruppen ihre Einsätze beginnen, und laufen ununterbrochen bis zum Abschluss.
Ausnahmen gelten nur für sensible militärische Objekte, vertrauliche Informationen sowie persönliche Belange der Mitarbeiter.
Es ist strikt untersagt, Aufnahmen zu löschen, zu verändern, die Kameras auszuschalten oder die Daten an Dritte weiterzugeben.
Die Kontrolle über die Einhaltung der Regeln obliegt einem verantwortlichen Mitarbeiter in der TzK, während der direkte Vorgesetzte für den Umgang mit den gespeicherten Daten verantwortlich ist.
Nach Beendigung der Dienstzeit werden die Daten automatisch auf einen geschützten, zentralen Server hochgeladen und dort mindestens 30 Tage gespeichert; längere Aufbewahrungszeiten sind bei Ermittlungen oder Gerichtsverfahren möglich.
Verstöße gegen die Vorschriften werden disziplinarisch verfolgt – von Verwarnungen bis hin zu Degradierungen oder Kündigungen, bei Bedarf auch unter Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden.
Das Monitoring und die Verwaltung der Systemadministration übernimmt der Militärrichterdienst der ukrainischen Streitkräfte, der versichert, dass so die Risiken unbefugten Zugriffs und Manipulationen minimiert werden und die Systemintegrität gewahrt bleibt.