Was tun bei unzureichender Versicherungszeit für den Ruhestand: Ein Leitfaden für ukrainische Staatsbürger

Ukrainische Bürger stehen täglich vor neuen Herausforderungen im Rentensystem, insbesondere wenn ihre Versicherungszeit die erforderliche Mindestdauer nicht erreicht.
Ein Mangel an Versicherungsjahren ist ein häufig auftretendes Problem, das die Berechnung der Rente und zukünftiger Leistungen erheblich beeinflussen kann.
Das aktuelle System bietet jedoch mehrere Möglichkeiten, um diese Problematik zu beheben.
Personen mit einer Versicherungshistorie zwischen 22 und 32 Jahren können mit 63 Jahren in Rente gehen.
Für diejenigen, die das 65.
Lebensjahr erreicht haben, sind mindestens 15 Versicherungsjahre notwendig.
Wenn die Versicherungszeit kürzer ist, besteht die Option, soziale Unterstützung statt Rente zu beantragen oder offiziell noch einige Jahre zu arbeiten, um die erforderliche Versicherungszeit zu erwerben.
Eine praktikable Lösung ist der sogenannte „Zukauf“ von Beitragsjahren, insbesondere für Personen, die nicht legal gearbeitet haben, im Ausland tätig waren oder Unterbrechungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen nach 2004 hatten.
Hierfür muss ein freiwilliger Versicherungsvertrag über die Steuerbehörden geschlossen werden.
Der Zukauf von Versicherungsjahren kann in zwei Formen erfolgen: eine Einmalzahlung für den gesamten Zeitraum oder monatliche Beiträge.
Die Minimalbeträge für die Einmalzahlung werden anhand folgender Formel errechnet: minimaler Sozialversicherungsbetrag × 2 × Anzahl der Monate.
Kontinuität bei den Zahlungen ist entscheidend, um das Versicherungsjahr richtig anzurechnen und die Anspruchsberechtigung auf eine Rente sowie den Schutz der zukünftigen finanziellen Rechte sicherzustellen.