Darf ein pflegender Ehemann mit Behinderung während der Mobilmachung ins Ausland reisen? Juristische Einblicke und aktuelle Details

Chas Pravdy - 30 August 2025 04:25

Im Zuge der allgemeinen Mobilmachung und des im Land verhängten Kriegsrechts in der Ukraine bleibt die Frage relevant, ob ein Mann, der eine Kriegsdienstversäumnis durch die Betreuung einer Mutter mit Behinderung der zweiten Gruppe erhalten hat, legal ins Ausland ausreisen darf.

Derzeit wird in der Ukraine eine groß angelegte Mobilisierung der Wehrpflichtigen durchgeführt, wobei das Gesetz für bestimmte Personengruppen Ausnahmeregelungen vorsieht.

Der Jurist Dmytro Donchak erklärte auf der Plattform b2bconsult, dass gemäß Gesetz diejenigen, die einen Elternteil mit einer Behinderung der zweiten Gruppe haben, von der Wehrpflicht befreit werden können.

Das ist im Paragraph 13 des ersten Teils des Artikels 23 des Gesetzes „Über die Mobilmachung und Mobilisierungsvorbereitung“ festgelegt.

Zudem wies der Anwalt darauf hin, dass während eines Ausnahmezustands oder Kriegsrechts besondere Regelungen für Personen gelten, die mit Familienangehörigen mit Behinderungen unterwegs sind.

Laut Absatz 4 des Punktes 2-1 der Regeln für die Grenzübergänge der Ukraine haben Personen, die einen Elternteil oder Ehepartner mit einer Behinderung der ersten oder zweiten Gruppe begleiten, das Recht, das Land nur dann zu verlassen, wenn sie die entsprechenden Dokumente vorlegen können.

Dazu zählen notariell beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden, Nachweise über die Behinderung, Dokumente, die die Erteilung einer Ausnahmeregelung bestätigen, Nachweise des gemeinsamen Wohnens sowie internationale Pässe.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es für die Ausreise aus der Ukraine genügt, die entsprechenden Nachweise über Familienbeziehung, Behinderung und die erhaltene Befreiung vorzulegen.

Eine rechtlich fundierte Unterstützung und die entsprechenden Dokumente sind dabei unerlässlich.

Informationsquelle