Auswirkungen des Kriegszustands auf die Mobilisierung von Psychologen in der Ukraine: Neue Regelungen und Schutzmaßnahmen

Angesichts der anhaltenden militärischen Aggression und der allgemeinen Mobilisierung in der Ukraine tauchen Fragen hinsichtlich der Zukunft von Fachkräften im Bereich Psychologie auf, die über entsprechende Abschlüsse verfügen und über Fähigkeiten, die für den Militärdienst in Kriegszeiten notwendig sind.
Nach den jüngsten gesetzlichen Änderungen und Expertenerklärungen sind Psychologen im Falle einer Mobilisierung vor unrechtmäßiger Zuweisung auf ungeeignete Positionen geschützt.
Gemäß der vom Präsidenten unterzeichneten Verordnung №397/2025, die am 21.
Juni 2025 in Kraft trat, wurde ein spezielles Verfahren für den Wehrdienst von Psychologie-Fachleuten eingeführt.
Das Dokument legt fest, dass ein Master-Abschluss in Psychologie nicht automatisch das Recht verleiht, in beliebige militärische Positionen eingeteilt zu werden.
Eine einzige Ausnahme bildet die freiwillige Zustimmung des Psychologen zu einer anderen Position oder Dienststellung, die nicht direkt mit psychologischer Arbeit verbunden ist.
Rechtsexperten betonen, dass Psychologen nicht in Infanterie- oder Artillerieeinheiten eingezogen werden können — sie können nur in Funktionen eingesetzt werden, in denen ihre Expertise benötigt wird, wie z.
B.
militärische Psychologen, Fachleute für moralisch-psychologische Unterstützung oder Rehabilitationsspezialisten für verwundete Soldaten.
Der Besitz eines Master-Abschlusses hält Psychologen zwar im Mobilisierungsreservet, aber sie dürfen nicht als gewöhnliche Soldaten eingezogen werden.
Sie können eine militärische Ausbildung absolvieren und als Offiziere eingesetzt werden, die ihrer Qualifikation entsprechen.
Diese Regelung bietet einen bedeutenden Schutz für Psychologen, stellt sicher, dass ihre Ausbildung und Fähigkeiten nicht in ungeeigneten Positionen verschwendet werden, und garantiert, dass sie während des Krieges ausschließlich in ihrem Fachgebiet tätig sind.
Dennoch bleiben Fragen offen, unter welchen Umständen Militärangehörige mobilisiert oder versetzt werden können, was einer weiteren Klärung durch die Behörden bedarf.