Rechtliche Konsequenzen für Männer, die während des Kriegsrechts illegal aus der Ukraine ausreisen: Neue Gesetzesinitiativen und strafrechtliche Verantwortlichkeit

Seit der Verkündung der landesweiten Mobilisierung und der Ausrufung des Kriegsrechts in der Ukraine hat die Diskussion über mögliche rechtliche Folgen für Männer zugenommen, die das Land verlassen möchten.
Im Rahmen dieser Entwicklungen hat die Regierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Strafen für illegale Grenzübertritte erheblich verschärfen soll.
Derzeit führt der Versuch, die Grenze an unerlaubten Stellen oder mit gefälschten Dokumenten zu überschreiten, nur zu Verwaltungsstrafen.
Der neue Gesetzentwurf sieht jedoch vor, diese Sanktionen auf strafrechtliche Verantwortlichkeit auszuweiten.
Demnach kann das unerlaubte Überqueren der ukrainischen Grenze außerhalb ausgewiesener Kontrollpunkte oder mit gefälschten Dokumenten mit einer Geldstrafe zwischen 51.000 und 170.000 Hrywnja oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.
Zudem wird die Verantwortlichkeit für vorsätzliche Beschädigung der Grenzanlagen thematisiert, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Haftstrafe geahndet werden kann.
Juristin Olena Khomenko vom Anwaltsbüro «Aktum» erklärte, dass gegenwärtig eine administrative Verantwortlichkeit für illegale Grenzübertritte besteht, doch dies könnte sich durch die Annahme des neuen Gesetzes ändern.
Sie betonte auch, dass wenn eine Person innerhalb von drei Monaten freiwillig ihre illegalen Grenzübertritte oder den Gebrauch gefälschter Dokumente meldet, sie von strafrechtlicher Verfolgung bewahrt werden könnte.
Das Gesetz ist jedoch noch nicht verabschiedet, und seine Umsetzung erfordert Anpassungen im bestehenden Strafgesetzbuch.
Experten sind der Ansicht, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Verfehlungen unabdingbar wird.
Dies bedeutet eine stärkere Kontrolle und strengere Maßnahmen gegenüber Reservisten, die versuchen, dem Militärdienst zu entgehen, indem sie das Land verlassen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Gesetzgeber die Überwachung verstärken möchten, gleichzeitig jedoch Personen schützen, die freiwillig ihre Handlungen melden.
Bereits zuvor hatte Anwältin Maria Ganina die Bedingungen erläutert, unter denen Mitarbeiter mit bestehender Sondergenehmigung das Land während des Kriegsrechts verlassen dürfen.