Wohnbeihilfe und «Schulranzenpaket»: Werden Einmalhilfen bei den Haushaltseinkommen berücksichtigt?

Ukrainische Familien, die mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sind und um die Bezahlung von Wohnen und Nebenkosten kämpfen, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Bei der Feststellung der Anspruchsberechtigung ist es wichtig, alle Einkommensquellen der Haushaltsmitglieder vollständig zu erfassen.
Kürzlich hat der ukrainische Rentenfonds (PFU) auf seinem Telegram-Kanal klargestellt, ob die Hilfe aus dem «Schulranzenpaket»-Programm bei der Berechnung des Haushaltseinkommens für die Wohngeldgewährung berücksichtigt wird.
Diese Information ist entscheidend, da viele Antragsteller möglicherweise nicht wissen, welche Einkünfte in die Berechnung einfließen.Laut gesetzlichen Vorgaben werden unterschiedliche Einkommensarten herangezogen, darunter Gehalt, Rente, Stipendien (außer Sozialstipendien für Waisen und Pflegekindern), Sozialleistungen, Arbeitslosengeld, Versicherungsleistungen, Überweisungen aus dem Ausland, Dividenden, Mieteinnahmen sowie Verkaufserlöse.
Die Gesetzgebung legt jedoch ausdrücklich fest, dass die einmalige finanzielle Unterstützung durch das «Schulranzenpaket», das Erstklässler in ihrer Schulausbildung unterstützt, bei der Einkommensberechnung für die Wohngeldzuschüsse nicht berücksichtigt wird.Darüber hinaus bestimmt die Verordnung der ukrainischen Regierung Nr.
809 vom 7.
Juli 2025 eindeutig, dass diese Hilfe bei der Einkommensberechnung für alle Formen sozialer Unterstützung, inklusive Wohngeld, nicht zu erfassen ist.
Dies bedeutet, dass Familien, die das «Schulranzenpaket» erhalten haben, keine Angst haben müssen, ihren Anspruch auf Wohngeld durch diese einmalige Unterstützung zu verlieren.
Dennoch sollten Leistungsbezieher die zuständigen Behörden des PFU über Änderungen ihrer Einkommensverhältnisse informieren, um Bußgelder oder den Entzug sozialer Leistungen zu vermeiden.