Rechtliche Folgen für unerlaubtes Grenzüberqueren durch Reservisten während des Kriegsrechts in der Ukraine

Angesichts der anhaltenden Anwendung des Kriegsrechts und der allgemeinen Mobilmachung in der Ukraine hat sich die rechtliche Situation bezüglich Grenzübertritte erheblich verschärft.
Die Regierung hat strengere Maßnahmen gegen Reservisten und Rekruten eingeführt, die versuchen, illegal die Grenze zu überschreiten, mit neuen Sanktionen und potenziellen Strafverfahren.
Kürzlich legte das ukrainische Kabinett einen Gesetzesentwurf vor, der eine deutliche Verschärfung der Strafen für unerlaubtes Grenzübertreten während der Mobilisierung vorsieht.
Der Rechtsexperte Volodymyr Pyshida, Anwalt und Doktor der Rechtswissenschaften, erklärte gegenüber UNIAN, welche Konsequenzen mögliche Täter erwartet.
Laut Pyshida könnte diese Gesetzesinitiative einige abschrecken, aber eine bedeutende Reduzierung der Zahl der Versuche ist kaum zu erwarten.
„Diese Initiative ist ziemlich spät gekommen, und ich bezweifle, dass sie die Zahl der illegalen Grenzübertritte wesentlich beeinflussen wird.
Tatsächlich könnte sie sogar als zusätzlicher Abschreckungsfaktor wirken, da der Unterschied zwischen einer Verwarnung oder Geldstrafe und strafrechtlicher Verfolgung erheblich ist“, betonte er.
Zudem wies Pyshida darauf hin, dass im Falle einer Annahme des Gesetzesentwurfs alle im Ausland befindlichen Reservisten strafrechtlich verfolgt werden könnten.
„Die meisten von ihnen planen nicht, in die Ukraine zurückzukehren, und die Auslieferungsmechanismen der Ukraine sind noch nicht voll ausgereift.
Die strafrechtliche Verfolgung könnte an das Vorgehen gegen Janukowitsch erinnern, bei dem ukrainische Gerichte Urteile fällten, die sein Leben erheblich erschwerten“, fügte er hinzu.
Was die Kapazitäten des Justizsystems betrifft, so erläuterte der Experte, dass viele Verfahren noch in der Phase der Voruntersuchung sind und nicht alle vor Gericht kommen werden.
„Einige Verfahren werden vermutlich wegen unzureichender Beweise oder aus anderen Gründen eingestellt.
Insgesamt wird dies die Arbeitsbelastung der Gerichte aber kaum beeinflussen“, resümierte er.
Zuvor hatte die Anwältin Maria Hanina erklärt, ob Mitarbeiter mit Ausnahmeregelungen während des Kriegsrechts ins Ausland reisen dürfen.