Oberstes Gericht bestätigt, dass KI-Antworten nicht als Beweismittel vor Gericht zulässig sind

Chas Pravdy - 21 August 2025 18:36

Im sich wandelnden ukrainischen Rechtssystem wächst die Diskussion darüber, inwieweit künstliche Intelligenz als Beweisquelle verwendet werden darf.

Das jüngste Urteil des Kassationsgerichtshofs für Wirtschaftsrecht im Rahmen des Obersten Gerichts hat eindeutig festgelegt, dass Antworten, die von KI-Systemen wie Grok (entwickelt von xAI) oder ChatGPT (von OpenAI) generiert werden, nicht als verlässliche oder wissenschaftlich belegte Informationsquelle anerkannt werden.

Laut Entscheid vom 8.

Juli 2025 in der Akte Nr.

925/496/24 betonten die Gerichte, dass KI-Antworten keine geeigneten Beweismittel darstellen.

Die Rechtsprechung betont wiederholt, dass Technologien nur zur Unterstützung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit verwendet werden sollten, niemals aber, um Urteile zu treffen oder Fakten zu bestätigen.

Die Entscheidungsbefugnis liegt ausschließlich bei den Richtern, eine Delegation dieser Aufgabe an KI gilt als unzulässig.

Im vorliegenden Fall wurden die KI-Antworten nicht zur Förderung der Rechtsprechung eingesetzt, sondern vielmehr, um die vorangegangenen Entscheidungen des Gerichts in Frage zu stellen – was den grundlegenden Rechtsprinzipien widerspricht.

Das Gericht hat daher korrekt den Antrag abgelehnt, diese Antworten als Beweismittel zu verwenden, da sie nicht als wissenschaftlich belegte Quellen gelten.

Diese Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit der Wahrung der gerichtlichen Unabhängigkeit und betont, dass menschliches Urteilsvermögen für die Rechtsprechung unverzichtbar bleibt.

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