Status ‚Geeignet‘ nach Wehrmedizinischer Untersuchung: Was Männer vor der Front wissen sollten

Angesichts des anhaltenden Krieges und des in der Ukraine ausgerufenen Kriegsrechts bleibt die Frage der Wehrpflicht für Millionen von Männern, die Einladungen erhalten und an Wehrmedizinischen Kommissionen (WMK) teilnehmen, hochaktuell.
Nach geltendem Recht ist jeder männliche Reservist in der Ukraine verpflichtet, eine Wehrmedizinische Untersuchung zu durchlaufen, um die Tauglichkeit für den Militärdienst festzustellen.
Laut Juristin Kateryna Anischenko von der Kanzlei Riyako&partners kann eine Person nach dieser Untersuchung als ‚geeignet‘ oder ‚nicht geeignet‘ für den Dienst eingestuft werden.
Dieser Unterschied ist entscheidend für diejenigen, die einem Einsatz an der Front entgehen möchten.
Anischenko erklärt, dass in der Regel bei Feststellung der Tauglichkeit und Erhalt der Einberufung auch die Mobilisierung erfolgt, außer es besteht eine rechtliche Grundlage für eine Aussetzung oder Befreiung.
Zudem, wenn ein Reservist nach der WMK als geeignet bewertet wird und eine Einberufung erhält, wird er meist zu Ausbildungszwecken oder an die Front versetzt.
Es gibt jedoch Mechanismen, um diese Teilnahme zu vermeiden — beispielsweise durch Antrag auf Aussetzung oder Rücknahme aus dem militärischen Register aufgrund von Gesundheitsproblemen oder anderen rechtsgültigen Gründen.
Anischenko betont, dass alle diese Entscheidungen ausschließlich nach der WMK-Bewertung und gemäß offiziellen Beschlüssen getroffen werden.
Der Status ‚geeignet‘ kann auch für logistische oder unterstützende Einheiten gelten — solche Personen werden in der Regel nicht an die Front geschickt, sondern in andere Einsatzorte versetzt.
Angesichts dieser Situation ist es für Bürger wichtig, ihre Rechte und Pflichten genau zu kennen sowie Verfahren für Anträge auf Aussetzungen und Befreiungen zu verstehen, um unnötige Probleme während der Mobilisierung zu vermeiden.