Bruder eines Polizisten zu einem Jahr Haft verurteilt wegen Drohungen gegen Journalisten in der Region Lwiw

In der Region Lwiw hat ein Gericht eine Strafe gegen den Bruder eines Polizeibeamten verhängt, der eine schwere Straftat begangen hat, um die professionelle Arbeit eines Journalisten zu behindern und Gewalt zu drohen.
Der Beschuldigte wurde gemäß den Artikeln 171 Absatz 2 und 345-1 Absatz 1 des ukrainischen Strafgesetzbuches zu einem Jahr Haft verurteilt.
Diese Paragraphen betreffen die Störung der rechtmäßigen journalistischen Tätigkeit sowie Androhung von Gewalt.
Der Vorfall ereignete sich im Jahr 2021, als er einem Journalisten der Publikation „Vybir – Menschenrechtsverteidiger der Region Lwiw“ offen drohte, während dieser eine Recherche durchführte — er sammelte Informationen über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch die Polizei bei Patrouillen im Drohobyczer Bezirk.
Dem Bericht zufolge drohte er offen mit Schlägen und Ermordung, um den Journalisten zur Einstellung seiner Arbeit zu bewegen.
Neben der Haftstrafe verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 3.400 Hrywnja sowie die Rückzahlung von 55.000 Hrywnja für materielle Schäden und 200.000 Hrywnja als moralische Entschädigung für den Geschädigten.
Diese gerichtlichen Entscheidungen zeigen, dass sich die ukrainische Justiz weiterhin für den Schutz von Journalisten engagiert und Verantwortlichkeit bei Bedrohungen und Behinderungen durchsetzt.
Laut dem Rat für Meinungsfreiheit und Medien wurden im Jahr 2024 mehrere Urteile in Fällen gegen Journalisten gefällt, von denen 10 von 11 Verurteilungen sind.
Dies illustriert die hohe Beweisführung und die aktive Rolle der Gerichte in diesem Bereich.
Die am häufigsten angewendete Strafnorm ist Artikel 171 des Strafgesetzbuchs, der die Behinderung legitimer journalistischer Arbeit regelt.
Die Diskussion über Druck auf Journalisten bleibt bestehen: Das ukrainische Parlament hat am 16.
Juli im zweiten Lesung für den Gesetzesentwurf Nr.
12320 gestimmt, der die Möglichkeit vorsieht, Geldstrafen für Erwähnungen von Anwälten oder Klienten zu verhängen, was die Besorgnis über eine mögliche Eingrenzung der Pressefreiheit verstärkt.