Allgemeine Mobilmachung in der Ukraine: Können Personen mit Behinderung der Gruppe III eingezogen werden?

Angesichts der aktuellen allgemeinen Mobilmachung und des Kriegszustands in der Ukraine entstehen viele Fragen bezüglich der Rechte und Pflichten der Bürger, insbesondere jener mit einem Behindertenausweis. Das ukrainische Rechtsschutzsystem sieht vor, dass Menschen mit Behinderung während der Wehrpflicht geschützt sind und in der Regel vom Dienst befreit werden, unabhängig von ihrer Behinderungsgruppe oder -grad. Das bedeutet, dass Personen mit Behinderung der Gruppe III sowie diejenigen mit I. oder II. Gruppe während des Kriegs keine Mobilmachung erfahren. Zudem dürfen alle Männer mit Behinderung legal ins Ausland reisen, vorausgesetzt, sie führen die entsprechenden Dokumente mit, die ihren Status bestätigen. Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass der Erhalt einer Vorladung durch das territoriale Rekrutierungszentrum (TЦК) während solcher Mobilisierungsphasen kein Gesetzesverstoß ist. Bürger haben das Recht, medizinische Untersuchungen durchzuführen oder ihre Behindertenausweise vorzulegen, um Strafen oder Missverständnisse zu vermeiden. Bei Erhalt von Einberufungsbescheiden oder im Falle von Vorfällen sollten sie die zuständigen Militärstellen konsultieren, um die Situation zu klären und Strafen zu vermeiden. Besonders diskutiert wird auch die Frage, ob Männer, bei denen Diagnosen wie Coxarthrose oder andere Krankheiten vorliegen, die ihre Einsatzfähigkeit einschränken, aus der militärischen Meldeliste gestrichen werden können.