Russisches Außenministerium bezeichnet Sondertribunal als „wertlos“ für Russland und erklärt es zu einer feindlichen Demarche

Russische Regierungsvertreter haben die Einrichtung eines internationalen Sondertribunals zur Untersuchung von Aggressionsverbrechen gegen die Ukraine scharf kritisiert und betont, diese Initiative sei eine „feindliche Demarche“ und habe für Moskau keine Rechtskraft. Eine ähnliche Äußerung hielt die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, die am 25. Juni heftig auf die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen Präsident Wolodymyr Selenskyj und dem Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, reagierte, mit dem die Arbeit des Sondertribunals offiziell aufgenommen wurde. In ihren Kommentaren stellte Sacharowa klar, dass Moskau die Zuständigkeit dieses Justizorgans für das Verbrechen der russischen Aggression gegen die Ukraine nicht anerkenne, und bezeichnete jegliche Anbindung anderer Länder an das Tribunal als „wertlos“. Sie betonte, dass die Entscheidung eines Sondertribunals in diesem Fall für Russland keine Rechtskraft habe und als „feindselige Demarche“ wahrgenommen werde, die nicht auf eine Lösung des Konflikts abziele, sondern im Gegenteil die aktuelle Krise um die Ukraine verschärfe. Zakharova äußerte sich auch scharf vor dem Europarat und warf der Organisation vor, „quasi-legale Mechanismen gegen Russland“ zu schaffen, die ihrer Ansicht nach Teil einer hybriden Kampagne zur Isolierung des Landes seien. Die Unterzeichnung des Abkommens war eines der Schlüsselereignisse am 25. Juni im Gebäude des Europarats in Straßburg. Im Rahmen dieses Ereignisses legte Präsident Selenskyj im Rahmen seines ersten Besuchs bei der Organisation den Grundstein für die Einrichtung eines internationalen Tribunals in Den Haag, dessen Ziel es ist, hochrangige Vertreter der russischen Führung für Aggressionsverbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Das Sondertribunal soll sich mit Verbrechen befassen, die normalerweise durch die Immunität hochrangiger Beamter geschützt sind, und kann erst nach deren Entlassung Urteile fällen. Dies bedeutet, dass hochrangige Amtsträger, darunter auch der russische Präsident Wladimir Putin, am Gerichtsprozess teilnehmen können. Voraussetzung hierfür ist jedoch ihr Rücktritt und der Verlust ihrer Immunität. Weitere Informationen zu den Modalitäten der Einrichtung des Tribunals finden Sie in unserem Artikel „Nürnberg für Putin: Alles über das in Den Haag entstehende Tribunal für die russische Führung“. Wir empfehlen außerdem die Lektüre der Analyse „Das Tribunal von Den Haag nach Straßburg: Erläuterung der Folgen des von Selenskyj unterzeichneten Abkommens“, die eine detaillierte Analyse der möglichen Folgen dieser Initiative für die internationale Justiz und Sicherheit enthält.