Die Ukraine und der Europarat haben sich auf die Einrichtung eines Sondertribunals zur Bestrafung der Verantwortlichen für das Aggressionsverbrechen der Russischen Föderation geeinigt

Chas Pravdy - 25 Juni 2025 23:20

Am 25. Juni unterzeichneten der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj und der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, ein wichtiges Dokument, das ein neues Kapitel im Kampf gegen die von Russland gegen die Ukraine begangenen Völkerrechtsverbrechen aufschlägt. Dieses historische Abkommen sieht die Einrichtung eines Sondertribunals vor, das sich auf die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung hochrangiger Beamter und politischer Führungspersönlichkeiten der Russischen Föderation spezialisiert, die für Aggressionsverbrechen, Verstöße gegen das Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Die Unterzeichnung fand im Gebäude des Europarats in Straßburg während des ersten Besuchs des ukrainischen Präsidenten bei dieser Organisation statt und markiert eine neue Etappe in der Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und den europäischen Institutionen im Rahmen der internationalen Justiz. Zuvor hatte das Ministerkomitee des Europarats den Generalsekretär, Alain Berset, offiziell zur Unterzeichnung des entsprechenden Abkommens ermächtigt, was auf eine hohe politische Unterstützung für die Initiative hindeutet. Das neue Sondertribunal wird internationale Rechtspersönlichkeit besitzen, was es deutlich von hybriden oder nationalen Justizstrukturen unterscheidet. Seine Einrichtung basiert auf Artikel 8bis des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und berücksichtigt zudem die Klarstellungen der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Resolution 3314 zum Verbrechen der Aggression. Das bedeutet, dass seine Zuständigkeit nicht nur gewöhnliche Kriegsverbrechen, sondern auch ein besonders schweres Verbrechen – die von einem Aggressorstaat begangene Aggression – umfasst. Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit, Urteile auch ohne die Anwesenheit der Angeklagten zu fällen – politische oder militärische Führungspersönlichkeiten, die sich möglicherweise versteckt oder außerhalb des von der Aggression betroffenen Gebiets befinden. Dies bietet die Möglichkeit, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für die Planung und Leitung von Verbrechen verantwortlich sind, selbst wenn sie versuchen, sich der strafrechtlichen Verantwortung zu entziehen. Die Besonderheiten des Verfahrens ermöglichen es, das Verfahren auch ohne die direkte Beteiligung der Staatsanwaltschaft voranzutreiben, was einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen Straflosigkeit darstellt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, nicht nur die russische politische und militärische Führung, sondern potenziell auch Belarus, die DVRK und andere Länder, die an der Koordinierung oder Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine beteiligt sein könnten, zur Rechenschaft zu ziehen. Dies schafft einen Präzedenzfall für eine umfassendere internationale Verantwortlichkeit für Kriegsverbrechen und Aggressionsverbrechen. Es sei darauf hingewiesen, dass das rechtliche Verfahren zur Einrichtung eines Sondertribunals am 14. Mai mit der entsprechenden Initiative des Ministerkomitees des Europarats begann. Die politische Zustimmung zu dieser Idee erfolgte bereits zuvor auf dem Gipfeltreffen in Lwiw am 9. Mai, was auf eine breite Unterstützung dieses Konzepts unter den europäischen Partnern hindeutet. Die Umsetzung dieser Initiative sollte ein wichtiger Schritt in den internationalen Bemühungen sein, Gerechtigkeit für die Verbrechen der Russischen Föderation zu schaffen, die durch den Krieg in der Ukraine verursacht wurden. Weitere Einzelheiten und Details zu den Vorkehrungen für die Einrichtung des Sondertribunals finden Sie in unserem Sonderartikel „Nürnberg für Putin. Alle Details zum Tribunal für die russische Führung, das in Den Haag geschaffen wird“, um das Ausmaß und die Möglichkeiten dieser wichtigen internationalen Initiative besser zu verstehen.

Source