Das ukrainische Verteidigungsministerium hat offiziell seine Position zur Situation bezüglich der Wehrpflichtigen bekannt gegeben, die bisher keine erneute medizinisch-krankenuntersuchung (VK) vor der festgelegten Frist am 5

Juni durchlaufen haben. Vertreter der Behörde erklärten, dass derzeit keine zusätzliche Verlängerung der Frist für die VK vorgesehen ist, und betonten, dass jene Personen, die diesen Prozess bereits begonnen haben, die Möglichkeit haben werden, ihn gemäß den geltenden Verfahren abzuschließen. Der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Dmytro Lazutkin, hob in einem Kommentar für "Radio Svoboda" hervor: „Soweit mir bekannt ist, gibt es vorerst keine prognostizierte Verlängerung dieses Termins. Personen, die bereits mit der VK begonnen haben, können diese abschließen und ihren neuen Status erhalten. Dies wird für sie keine ernsthaften Probleme darstellen und wird von den meisten verstanden. Diejenigen, die es nicht schaffen, die Untersuchung bis zum 5. Juni abzuschließen, werden als Personen klassifiziert, die gegen die Militärpflicht im besonderen Zeitraum verstoßen haben. Solche Verstöße haben die Anwendung von Artikel 210 des ukrainischen Verwaltungsstrafgesetzbuches zur Folge. Der Grund für diese Situation liegt darin, dass eine erhebliche Anzahl der Wehrpflichtigen entweder kein Interesse gezeigt hat oder absichtlich in den „grauen Zonen“ verbleibt und so die Aufmerksamkeit des Kommandos meidet.“ Laut Aussage des Sprechers des Verteidigungsministeriums haben bislang etwa 7 % der Personen, die die erneute VK durchlaufen haben, den Status „unteidigungsfähig“ erhalten. Dies deutet darauf hin, dass das Verfahren bereits Ergebnisse geliefert hat und die Mehrheit der Wehrpflichtigen die erforderlichen Schritte unternommen hat. Die Juristin im Bereich Militärrecht, Natalja Hnatik, erklärte gegenüber "Radio Svoboda", dass Männer, die den Beginn des VK-Prozesses offiziell bestätigt haben, nicht automatisch als gesuchte Personen von den Strafverfolgungsbehörden eingestuft werden. Sie erläuterte: „Wenn eine Person einen Nachweis über den begonnenen Prozess vorlegt – beispielsweise eine Überweisung per App 'Rezerv+', ein schriftliches oder elektronisches Rundschreiben – bedeutet das, dass sie versucht hat, ihre Pflichten zu erfüllen und die festgelegten Anforderungen erfüllt. Nach dem 5. Juni werden Personen, die lediglich eine Überweisung im System erhalten haben, aber die Untersuchungen noch nicht durchlaufen haben, vorerst nicht gesucht. Das TSK (Těchnička Těščennja Kämpernosti i Social’noi Pidtrymky – Территориальный Центр комплектации и социальной поддержки) hat jedoch Zugriff auf das System und kann den Status einsehen. Nicht eingereichte Unterlagen oder nicht absolvierte Untersuchungen führen zu administrativen Sanktionen oder zu polizeilicher Suche bzw. Bußgeldern.“ Die Plattform für die Beantragung der Überweisungen ist vermutlich am bequemsten die App "Rezerv+" oder eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem territorialen Zentrum für Kommandierung und soziale Unterstützung. Der Prozess der erneuten VK beinhaltet mehrere obligatorische Schritte: Ausstellung der Überweisung, Besuch bei der Einrichtung für die Untersuchung und Erhalt eines offiziellen Gutachtens. Es ist wichtig zu beachten, dass die geltende Gesetzgebung diesen Prozess regelt, und alle Wehrpflichtigen müssen diesen Schritt bis zur festgelegten Frist – 5. Juni 2024 – absolvieren. Das am 12. Februar vom Parlament verabschiedete Gesetz sieht einen neuen, liberaleren Ansatz für die Durchführung der VK für Männer im Alter von 25 bis 60 Jahren vor, die zuvor als eingeschränkt tauglich eingestuft wurden. Gemäß diesem Dokument haben sie die Möglichkeit, sich bis zum 5. Juni 2025 medizinischen Untersuchungen zu unterziehen. Ursprünglich war der endgültige Zeitpunkt für die VK am 4. Februar dieses Jahres vorgesehen, doch aufgrund zahlreicher Wünsche und Umstände brachte das Parlament Änderungen ein, um mehr Zeit für die medizinischen Untersuchungen zu gewähren. Die Stellvertretende Leiterin des Büros des Präsidenten, Irina Vereschuk, hat sich bereits an die Wehrpflichtigen gewandt und sie aufgerufen, nicht zu zögern, sich medizinisch untersuchen zu lassen. Sie betonte, dass keine Verlängerung der Frist nach dem 5. Juni zu erwarten sei, und forderte alle, die möchten, auf, die entsprechenden Verfahren zügig durchzuführen, um mögliche Probleme mit dem Gesetz und Bußgelder zu vermeiden. Dies ist besonders bedeutsam, da die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung menschliche und administrative Folgen haben kann, insbesondere im Zusammenhang mit der militärischen Registrierung und Mobilisierung. Insgesamt wirft die Situation mit der Durchführung der VK für Wehrpflichtige viele Fragen auf, doch die offizielle Position des Verteidigungsministeriums zielt darauf ab, die negativen Folgen für diejenigen so weit wie möglich zu minimieren, die tatsächlich ihren Status regeln und im rechtlichen Rahmen verbleiben wollen. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Bürger verantwortungsbewusst reagieren und sich nicht in der „Grauzone“ verstecken, sondern ihre Pflichten gegenüber dem Staat in dieser verantwortungsvollen Phase erfüllen.