Das DBR (Staatliche Untersuchungsbüro) hat drei Militärangehörigen wegen Gewaltanwendung und Misshandlung während der Zwangsmobilisierung Anklage erhoben
Mitarbeiter des Staatlichen Untersuchungsbüros haben offiziell den Verdacht gegen drei Angehörige der Streitkräfte bekannt gegeben, die an Menschenrechtsverletzungen und unrechtmäßiger Festnahme während der Mobilmachungsmaßnahmen in der Region Riwne beteiligt sind. Laut offiziellen Informationen handelt es sich um Beamte des Bezirkszentrums für Personalrekrutierung und soziale Unterstützung (TCK und SP) im Dublen-Distrikt, die schwere Verstöße gegen das geltende Recht begangen und Gewalt gegen einen mobilisierten Mann angewendet haben. Der Vorfall ereignete sich am 21. Februar im Dorf Ivannje, als während planmäßiger Mobilisierungsmaßnahmen Militärangehörige des TCK und SP die Bewegung eines Mannes auf einem Fahrrad registrierten. Anstatt die Verfahren einzuhalten und menschlich zu handeln, setzten sie ihm Tränengas ein und zogen ihn ohne Vorwarnung gewaltsam in ein Dienstfahrzeug. Es ist wichtig zu erwähnen, dass der Betroffene zum Zeitpunkt eine Signalpistole in der Hand hielt, mit der er Schüsse in die Luft abgeben hatte, um Aufmerksamkeit zu erregen und Hilfe zu bekommen. Dennoch hinderten die Angreifer dies nicht, nach der Festnahme begann man den Mann zu „bestrafen“ – er wurde mehrfach mit Füßen und Händen auf verschiedene Körperteile und den Kopf geschlagen, während er bereits bewusstlos am Boden lag. Als Folge dieser Gewalttat erlitt der Betroffene leichte körperliche Verletzungen. Gleichzeitig gelang es ihm unter körperlichem Druck, seine persönlichen Daten mitzuteilen, die später für den Transport zum Militärkommissariat genutzt wurden. Es ist erwähnenswert, dass dieser Mann bereits 2019 vom Militärarztkomitee als untauglich für den Wehrdienst im Frieden anerkannt wurde, doch die militärischen Behörden ignorierten diese Gutachten. In der Folge wurde er zwangsweise in eine Militäreinheit in der Region Riwne eingezogen, was zusätzliche Fragen zur Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen aufwirft. Nach den Untersuchungsergebnissen haben die Ermittler des DBR die Anklage gegen einen Offizier und zwei Militärangehörige wegen Beteiligung an der Organisation und Durchführung illegaler Maßnahmen erhoben. Laut Anklagequalifikation ist ihr Handeln als unrechtmäßige Freiheitsberaubung einer Person, begleitet von körperlicher Gewalt, eingestuft. Zudem werden bei zwei der Verdächtigen Foltermaßnahmen – also Gruppenhandlungen zur Erzwingung bestimmter Handlungen oder zur Bestrafung wegen vergangener Handlungen – vermutet. Dieses schwere Menschenrechtsvergehen hat breite Resonanz hervorgerufen und wirft Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Mobilisierungsprozesses auf. Das Staatliche Untersuchungsbüro hat erklärt, dass zu diesem Fall ein Strafverfahren wegen Artikel, die unrechtmäßige Freiheitsentziehung und Folter vorsehen, eingeleitet wurde. Drei Militärangehörige stehen derzeit unter Verdacht; ihnen wird vorgeworfen, diese Verbrechen ohne vorherige Absprache begangen zu haben, was ihre Verantwortlichkeit besonders schwer macht. Gegen die Soldaten drohen schwerwiegende Konsequenzen, inklusive langer Haftstrafen, und die Öffentlichkeit ist empört über einen solchen Umgang mit Menschenrechten im Konflikt- und Mobilmachungsprozess. Dieser Fall wird in der Gesellschaft heftig diskutiert, da er eindrucksvoll die Probleme unausweichlicher Gewalt und Straflosigkeit während der Mobilisierung verdeutlicht. Der Einsatz von Gewalt ohne rechtfertigenden Grund und die schwere Verletzung der Rechte der Wehrpflichtigen werfen Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit im Militär und der Menschenrechte insgesamt auf. Es wird erwartet, dass die Gerechtigkeit siegt und die Verantwortlichen entsprechend den geltenden Gesetzen zur Rechenschaft gezogen werden.