Das russische Gericht hat die Verbreitung von Memes und satirischen Bildern verboten, die Wladimir Putin mit Adolf Hitler vergleichen

In Russland läuft eine Kampagne zur Zensur und Einschränkung der Meinungsfreiheit, die neue Ausmaße annimmt im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Ironie und Kritik an den Regierungsstrukturen. Nach Entscheidung des Kirowskij-Raisticz-Gerichts der Stadt Omsk wurde die Verbreitung von insgesamt 12 Internetseiten offiziell untersagt, die satirischen Content enthielten, darunter Memes, Fotosmontagen und Bilder von Protestaktionen, in denen Präsident Wladimir Putin mit dem nationalsozialistischen Diktator Adolf Hitler verglichen wurden. Laut einer Quelle – der Veröffentlichung „Verstka“ – umfasst die Liste des verbotenen Inhalts nicht nur Fotomontagen mit „Hitler-Barsim“ und Frisuren, sondern auch Szenen aus der kultigen russischen Komödie „Hitler kaputt!“ aus dem Jahr 2008 sowie Fotos von Protesten, bei denen Teilnehmer Plakate mit Aufschriften wie „Putsler – kaputt“ oder „Putin – ein schleichender Schritt in die Schande Russlands“ hielten. In der Verbotsliste fanden sich auch Bilder des bekannten Bloggers Ilya Varlamov, darunter Fotos einer Frau mit einem Plakat „Putsler, trink Gift, bevor sie dir Blei reichen“, die nach Ansicht russischer Richter angeblich destruktiven Charakter haben. Darüber hinaus wurde gemäß Gerichtsbeschluss die Verbreitung einer Seite auf der beliebten Webseite „Stihi.ru“ untersagt, auf der ein Bild von Putin gezeigt wurde, der eine Waffe an die Schläfe hält, neben dem der Schriftzug „Wie man Russland vor Schande rettet“ stand. Ebenfalls vom Verbot betroffen ist eine Seite auf dem populären Dienst „LiveJournal“, auf der eine stilisierte Illustration in satirischem Stil veröffentlicht ist, die an das illustriert-magazine „Krokodil“ erinnert. Auf dem Cover dieser Seite ist Putin mit dem Untertitel „Im Gericht begann die Verhandlung der Hauptsache. Die Essenz erklärte, dass sie unschuldig ist“ abgebildet — was auf Zensurmaßnahmen gegen freie Meinungsäußerung hinweisen soll. Wie „Verstka“ berichtet, wurde die Klage vom Generalstaatsanwaltschaft der Oblast Omsk initiiert. In seiner offiziellen Begründung verweist das Gericht darauf, dass die Verbreitung der genannten Materialien angeblich „negative Auswirkungen auf die Interessen der Gesellschaft und des Staates hat“, sowie „zu terroristischen Aktivitäten anregen“ und „Straftaten provozieren“ könnte. Das Gericht begründet seine Entscheidung also damit, dass Bilder und Memes, die den Bundesführer mit dem Nazi-Diktator vergleichen, eine Atmosphäre des Hasses schaffen und die stabile Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen behindern. Dieser Fall zeigt erneut, wie stark die Rolle des Staates bei der Kontrolle des Internet-Raums und der Informationslandschaft gewachsen ist, um jegliche Formen gesellschaftlicher Kritik zu unterdrücken, die als unnötig und gefährlich für das Regime angesehen werden. Gleichzeitig lösen solche Gerichtsentscheidungen lebhafte Diskussionen unter Menschenrechtsaktivisten und Journalisten über die Grenzen der Meinungsfreiheit und neue Formen des Protestes in den heutigen autoritären Bedingungen aus. Besonders aktuell wird dieses Thema im Kontext zunehmender Zensur und Repressionen gegen Internetnutzer in Russland, wo jede satirische Kritik oder Spott gegenüber der Regierung immer häufiger zu Gerichtsentscheidungen führt, die den Zugang zu Informationen beschränken und die öffentliche Diskussion zensieren.