Die Europäische Kommission hat einen neuen Gesamtrahmen für Übergangsmaßnahmen beschlossen, als Reaktion auf die Aufhebung des „Handels-Visums“ mit der Ukraine, was die zukünftigen Zugangsbedingungen ukrainischer Waren zu den Märkten der EU in Frage stellt
Davon berichtete der Sprecher der Europäischen Kommission, Balázs Ujvari. Seinen Worten zufolge hat die Europäische Kommission am 22. Mai 2025 eine detaillierte Liste von Maßnahmen genehmigt, die einen reibungslosen Übergang gewährleisten und negative Folgen für den ukrainischen Export minimieren sollen. Die neuen Regelungen treten bereits am 6. Juni des nächsten Jahres in Kraft, also wenige Wochen nach dem Abschluss der entsprechenden autonomen Handelsschutzmaßnahmen für die Ukraine, die zuvor beschlossen wurden. Laut offiziellen Angaben werden diese Maßnahmen automatisch nach Ablauf der Gültigkeit des „Handels-Visums“ eingeführt, das derzeit seit 2022 gilt. Genau diese autonomen Handelsregeln hatten der Ukraine einen gewissen Vorzugsstatus beim Export in die EU ermöglicht, indem sie Zölle verringerten und zusätzliche Möglichkeiten für ukrainische Produzenten und Landwirte eröffneten. Der Sprecher der Europäischen Kommission betonte, dass der verabschiedete Akt in dem entsprechenden Arbeitsteam angenommen wurde und bereits eine offizielle Zustimmung erhalten hat. Somit treten die neuen Maßnahmen automatisch ab dem 6. Juni 2025 in Kraft. Das bedeutet, dass ukrainische Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe sich auf Änderungen in den Zollvorschriften vorbereiten müssen, die den Export in die EU-Mitgliedstaaten erschweren oder ändern könnten. Zur Erinnerung: Seit 2022 hat die EU für die Ukraine autonome Handelsmaßnahmen angewandt, die den ukrainischen Waren einen besonderen Status verliehen und ihnen ermöglichten, mit minimalen oder keinen Zöllen nach Europa zu exportieren. Nun werden diese Vorzugsregeln aufgehoben oder erheblich eingeschränkt, was neue Herausforderungen für die ukrainische Wirtschaft, insbesondere im Agrar- und Produktionssektor, schafft. Dieses Entscheidung hat eine breite Diskussion unter ukrainischen Exporteuren und Geschäftsvertretern ausgelöst, die eine Verschlechterung der Bedingungen für den Verkauf ihrer Produkte auf den europäischen Märkten befürchten. Die ukrainische Regierung hat bereits Besorgnis geäußert und zur Berücksichtigung der Interessen inländischer Produzenten bei der Abstimmung der neuen Handelsregeln aufgerufen. Insgesamt stellen die von der Europäischen Kommission beschlossenen Maßnahmen einen wichtigen Schritt in der Entwicklungsrichtung der Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der EU im Bereich des Handels dar und weisen auf einen Wandel im Ansatz bei der Festlegung der Exportbedingungen im Rahmen der europäischen Integration hin. Es wird den ukrainischen Unternehmen empfohlen, bereits jetzt die zukünftigen Möglichkeiten sorgfältig zu analysieren und sich auf die neuen Bedingungen auf dem europäischen Markt vorzubereiten.