Die Europäische Kommission hat offiziell ihre Entscheidung bestätigt, den sogenannten „Handelsfreiwilligen Visums“ mit der Ukraine zu beenden
Das bedeutet, dass die universellen Handelspräferenzen, die den Zugang ukrainischer Waren zu den Märkten der Europäischen Union erleichterten, bald aus der politischen Agenda verschwinden werden. Stattdessen planen die ukrainische Seite und europäische Institutionen die Einführung eines neuen, stärker strukturierten und in rechtlichen Dokumenten verankerten Systems der Handelsliberalisierung, das künftig die Grundlage für die bilateralen Handelsbeziehungen bilden soll. Wie der Sprecher der Europäischen Kommission, Olof Gill, bei einer Pressekonferenz am 30. April in Brüssel erklärte, wird die Abhängigkeit von autonomen Handelsmaßnahmen, die bisher einen Großteil der Zollbarrieren für ukrainischen Export abgebaut haben, in Kürze enden. Stattdessen werden alle Bedingungen der zukünftigen Handelsregeln, einschließlich Präferenzen und Marktzugang, in einem neuen, tiefgehenden und umfassenden Freihandelsabkommen (FTA) verankert, dessen Unterzeichnung bereits geplant ist. Gill betonte, dass die Übergangsphase auf einen reibungslosen und kontrollierten Übergang zu den neuen Vereinbarungen abzielt. Dies soll verhindern, dass es zu Unterbrechungen oder Missverständnissen in den bilateralen Handelsbeziehungen kommt. Das neue Regime sieht nicht nur die Abschaffung verkürzter Zölle vor, sondern die vollständige Integration der ukrainischen Handelsbedingungen in einen Rahmen, der den Standards der EU entspricht und alle Aspekte der Zusammenarbeit im Bereich Handel berücksichtigt. Auf die Frage nach konkreten Terminen für die Umsetzung des neuen Ansatzes erklärte Gill, dass das genaue Datum des Beginns des Prozesses noch festgelegt werde und von der Beendigung interner Verfahren im Rahmen der gemeinsamen Arbeit abhänge. „Wir arbeiten daran, dass dieser Übergang in naher Zukunft erfolgt und so strukturiert sowie transparent wie möglich gestaltet wird“, fügte er hinzu. Zudem hob er hervor, dass das Ziel der Politik der Europäischen Union sei, einen ausgewogenen Übergang zu gewährleisten, der ein Zurück zu früheren Handelsregimen oder die Einführung von Beschränkungen in den bilateralen Beziehungen unmöglich macht. Die Voraussetzungen für einen solchen Schritt entstanden bereits im April, als die ukrainische Regierung und die Europainstitutionen an der Vermeidung einer Rückkehr zu den Bedingungen arbeiteten, die bis 2022 galten — zu einer Zeit, als Handelshindernisse und Beschränkungen deutlich strenger waren. Damals forderte der ukrainische Premierminister Denys Shmyhal die EU auf, das „Handelsfreiwillige Visum“ mindestens bis Ende 2025 zu verlängern, was auf EU-Ebene praktisch bereits vereinbart wurde. Nach langen und angespannten Verhandlungen beschloss der Rat der Europäischen Union am 13. Mai 2024, die vorteilhaften Handelsbedingungen mit der Ukraine um ein weiteres Jahr zu verlängern – bis zum 5. Juni 2025. Diese Entscheidung gibt dem Land Zeit, sich auf die vollständige Integration der Handelsbedingungen in den Rahmen der zukünftigen umfassenden Freihandelsvereinbarung vorzubereiten, die die neue Grundlage der Zusammenarbeit werden soll. Weitere Informationen zur zukünftigen Handelspolitik und den Änderungen im Zusammenhang mit dem Ende der „autonomen“ Präferenzen bietet der analytische Beitrag des Juristen und Experten Yuriy Panchenko mit dem Titel „Eine neue Ära des Handels mit der EU: Was kommt nach den ‚autonomen Präferenzen‘“. Darin werden die erwarteten Änderungen für ukrainische Unternehmen erklärt und welche Vorteile das Land durch eine vertiefte Integration in die europäischen Handelsregeln gewinnen kann. Insgesamt gewinnt der Transformationsprozess der Handelsbeziehungen zwischen der Ukraine und der Europäischen Union an Fahrt. Es wird erwartet, dass dies einen weiteren Schritt in Richtung einer kohärenteren, vorhersehbareren und stabileren Exportstruktur darstellt, was für die wirtschaftliche Stabilität und Entwicklung des Landes wichtig ist. Doch die Zeit wird zeigen, inwieweit das neue Kooperationsformat den Erwartungen von Wirtschaft und Staat gerecht wird und welche Herausforderungen für beide Seiten in Zukunft bestehen.