Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Verletzung der Rechte des ehemaligen Vorsitzenden des Nationalen Antikorruptionsbüros der Ukraine, Artem Sytnyk, während seines Gerichtsverfahrens festgestellt

Chas Pravdy - 24 April 2025 19:32

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine eindeutige Einschätzung zum prozessualen Verhalten der ukrainischen Gerichte gegenüber dem ehemaligen Leiter des NABU, Artem Sytnyk, abgegeben. Nach ihrer Entscheidung haben die ukrainischen Gerichte, die den Fall seiner möglichen Beteiligung an Korruptionshandlungen geprüft haben, fundamentale Rechte des Angeklagten verletzt, indem sie sein Recht auf ein faires Gerichtsverfahren geschützt haben. Dieses wichtige Urteil wird ein weiteres Signal für das ukrainische Rechtssystem sein, die Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention einzuhalten, insbesondere in Fällen gegen hochrangige Amtsträger, die mit der Bekämpfung von Korruption befasst sind. Wir erinnern daran, dass die dem EGMR vorgelegte Rechtssache eine Untersuchung betrifft, die gegen Artem Sytnyk im Zusammenhang mit dem Verdacht auf unrechtmäßige Vorteilsnahme eingeleitet wurde. Gemäß damaliger gerichtlicher Entscheidung wurde er im Dezember 2019 für schuldig befunden und zur Zahlung eines Bußgelds verpflichtet. Außerdem wurde sein Name auf unbestimmte Zeit in das öffentliche Register der Korruptoren eingetragen, was erhebliche gesellschaftliche Resonanz und Kritik hinsichtlich der Transparenz und Objektivität der Gerichtsverfahren im Land ausgelöst hat. Die europäischen Richter erklärten einstimmig, dass das ukrainische Rechtssystem mehrere grundlegende Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat – insbesondere Artikel 6, der das Recht auf ein faires Verfahren garantiert, Artikel 8, der das Recht auf Privat- und Familienleben schützt, sowie Artikel 18, der Einschränkungen bei der Ausübung von Rechten und Freiheiten betrifft. In ihrer Entscheidung betonten die Richter, dass bei der Behandlung des Falls in ukrainischen Gerichten auf widersprüchliche Aussagen einer Person hinsichtlich ihrer Urlaubs- und Ausgabenkonstellationen Rücksicht genommen wurde, dass die Mehrzahl der Argumente der Verteidigung nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurden, und dass die Wahrscheinlichkeit einer Unparteilichkeit des erstinstanzlichen Richters problematisch war, was laut EGMR negative Auswirkungen auf den Verlauf des Verfahrens haben konnte. Ein kritischer Punkt war, dass die Gerichte keine oder nur unzureichende Bedenken hinsichtlich der Unparteilichkeit des Richters berücksichtigt haben, der das Urteil in Sytnyks Fall gefällt hat. Dies stellt nach Ansicht des Gerichtshofs einen bedeutenden Verstoß dar, da Unabhängigkeit und Objektivität des Richters wesentliche Bestandteile eines fairen Verfahrens sind. Zudem wird im Urteil hervorgehoben, dass die Ermittlungen gegen Sytnyk nicht nur strafrechtlicher oder administrativer Natur waren, sondern einen persönlichen Aspekt hatten, der zusätzlich das Ansehen des Beschuldigten beeinträchtigte. Ein weiterer wichtiger Schluss war, dass die Aufnahme des Namens des ehemaligen NABU-Leiters in das Register der Korruptoren langfristig negative Auswirkungen auf seinen Ruf und seine berufliche Autorität hatte. Laut dem Gerichtszurückgreifen auf diese Entscheidung untergräbt die Objektivität und Gerechtigkeit solcher Maßnahmen das Vertrauen in das Rechtssystem in der Ukraine insgesamt. Das EGMR-Urteil ist nicht nur eine Mahnung an die internen Mängel des nationalen Rechtssystems, sondern auch eine Erinnerung an die Notwendigkeit, die Standards der europäischen Rechtstradition bei Verfahren gegen Hochrangige Amtsträger, insbesondere im Kampf gegen Korruption, einzuhalten. Diese Entscheidung könnte als Präzedenzfall für zukünftige Gerichtsverfahren dienen und die objektive und transparente Rechtsprechung fördern. Zusätzlich sei erwähnt, dass der Europäische Gerichtshof im vergangenen Monat teilweise den Klagen ukrainischer Menschenrechtsverteidiger, Maksym Butkevych und Yevheniia Zakrevskaya, bezüglich der Ereignisse 2012–2013 stattgegeben hat. Damals behinderten die von Viktor Yanukovych geführten Behörden aktiv die Durchführung von Massenprotesten vor der Generalstaatsanwaltschaft, was zu einem Schlüsselereignis in der Geschichte der ukrainischen Reformbewegung und des Kampfes gegen Schattenherrschaft wurde. Die Entscheidung des EGMR im Fall gegen Artem Sytnyk ist eine Erinnerung an die ukrainische Regierung und das Rechtssystem, die Standards der Rechtsprechung, die Unabhängigkeit der Richter und die Berücksichtigung aller berechtigten Verteidigungsargumente in Verfahren, die das Ansehen und die Karriere von Staatsdienern maßgeblich beeinflussen, verpflichtend zu achten. Die Verantwortung für eine faire und transparente Rechtsprechung bleibt eine dringende Aufgabe, denn sie betrifft nicht nur das Vertrauen der Bürger in das Justizsystem, sondern auch das internationales Image der Ukraine in Fragen der Menschenrechte und Freiheiten.

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