Die Europäische Union und die Ukraine führen angespannte Verhandlungen über die Bedingungen des zukünftigen Handels nach dem 5

Chas Pravdy - 21 April 2025 15:29

Juni 2024, um einen Kompromiss zu finden, der ein Zurückkehren zu alten Hindernissen und Beschränkungen verhindert, die den ukrainischen Export zu den größten Märkten der EU ernsthaft erschweren könnten. Derzeit diskutiert die ukrainische Regierung in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission direkt die Möglichkeit der Fortsetzung oder Verbesserung des Vorzugsregelungssystems, das zuvor im Rahmen des Assoziierungsabkommens galt. Ziel ist es, eine Rückkehr zu den Bedingungen vor 2022 zu vermeiden, da eine Wiederherstellung dieser Bedingungen den ukrainischen Export in die EU um etwa 1,5 Milliarden US-Dollar verringern könnte, was fast 4 % des gesamten Exportvolumens des Landes ausmacht. Darüber berichtet die detaillierte Veröffentlichung von "European Pravda". Laut Quellen in diplomatischen Kreisen wird, falls bis zum 5. Juni keine neue Entscheidung zu den Handelsbedingungen getroffen wird, der Status quo automatisch in Kraft treten – also eine Rückkehr zu den vorherigen Bestimmungen des Assoziierungsabkommens. Experten schätzen, dass dieses Szenario katastrophale Folgen für den ukrainischen Export in die EU haben könnte und die wirtschaftliche Lage im Land weiter verschlechtern würde. Laut Forschungen von Veronika Movchan vom Institute for Economic Research und Ricardo Jucchi von Berlin Economics könnte eine Reduktion des Exports um 1,5 Milliarden US-Dollar erfolgen – ein erheblicher Schlag, der die Einnahmen der ukrainischen Wirtschaft mindert, die stabile Entwicklung bedroht und zusätzliche Herausforderungen für ukrainische Hersteller und Handelsnetzwerke schafft. Trotz der kritischen Lage hält die Europäische Kommission unbe irrbar an ihrer Position fest, die Bedingungen eines besonderen Handelsregimes für die Ukraine beizubehalten und zu schützen, was noch wichtiger ist. Offizielle Vertreter der EU, insbesondere die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen, versicherten Kiew im Rahmen eines Treffens mit dem ukrainischen Premierminister Denys Schmyhal am 9. April, dass der Übergangszeitraum die Einführung neuer, für die Ukraine noch vorteilhafterer Handelsparameter vorsieht. Laut den Aussagen ist dieses Ziel durch eine Überarbeitung der bestehenden Freihandelsbedingungen gemäß Artikel 29 des Assoziierungsabkommens geplant. Die ukrainische Seite betont, dass für sie vor allem der Erhalt und die Stärkung des Zugangs ukrainischer Waren zu den Märkten der EU im Mittelpunkt stehen – unabhängig davon, in welcher Form das Handelsregime umgesetzt wird. Wie das Kabinett der Ministerinnen und Minister erklärt, ist bei den Verhandlungen nicht die formelle Form der zukünftigen Vereinbarung, sondern vielmehr die Bewahrung erweiterter Möglichkeiten für ukrainische Produzenten von Bedeutung. „Was unsere Sicht betrifft, – erklärten die Behörden, – ist es für uns nicht entscheidend, in welchem „Packaging“ das neue Abkommen oder Regime gestaltet wird. Das Wichtigste ist, einen stabilen und ungehinderten Zugang zum europäischen Markt zu haben, unabhängig von der konkreten Formulierung. Das kann eine autonome Präferenzvereinfachung sein oder ein umfassenderes Regime im Rahmen von Artikel 29. In jedem Fall ist das Ergebnis entscheidend – die Erweiterung der Möglichkeiten für ukrainische Waren, nicht die technischen Feinheiten der Dokumentation.“ Erinnern wir daran, dass der Rat der Europäischen Union am 13. Mai 2024 eine Entscheidung zur Verlängerung des präferenziellen Handelssystems mit der Ukraine um ein zusätzliches Jahr bis zum 5. Juni 2025 getroffen hat. Diese Entscheidung zeigt den politischen Willen europäischer Partner, die Ukraine in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen und eine Verringerung des Exports durch formelle oder neue Beschränkungen zu vermeiden. Es wird berichtet, dass die Bedingungen für den zollfreien Handel zwischen der Ukraine und der EU künftig direkt in das Assoziierungsabkommen integriert werden könnten, was neue Perspektiven für die weitere Liberalisierung eröffnet. Im Februar 2025 erklärte die erste Vizepremierministerin Julia Swyrydanko bei einer gemeinsamen Sitzung der Europäischen Kommission und des Ministerkabinetts, dass die wichtigste Priorität der Ukraine die Beendigung der Konsultationen zu diesem Thema ist, die in Artikel 29 des Abkommens vorgesehen sind, um neue, vorteilhaftere Bedingungen für die Handelsbeziehungen zu vereinbaren. Weitere Informationen zu den Perspektiven und zur Weiterentwicklung der Handelsbeziehungen zwischen der Ukraine und der EU sind im speziellen Artikel der "EuroPravda" verfügbar, der diesem Thema gewidmet ist. Dieser ist Teil des umfangreichen Projekts "Handelskriege", das mit Unterstützung der Anwaltskanzlei "Iljashenew und Partner" umgesetzt wird. Die Studie bietet die Möglichkeit, die neuen Herausforderungen und Chancen zu verstehen, die die Ukraine bei ihrer Integration in den europäischen Handel erwarten, und wie auf die veränderten Bedingungen in der neuen Epoche der internationalen Handelsbeziehungen richtig zu reagieren.

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