Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beginnt mit der Prüfung des Falls der illegalen Adoption ukrainischer Kinder aus der Krim durch Russen
Der Europarat ist offiziell mit der Überprüfung eines Falls begonnen, der die illegale Adoption ukrainischer Kinder betrifft, die von der besetzten Halbinsel Krim ausgeführt wurden. Dies ist eine wichtige und vielschichtige Angelegenheit, die die Probleme der Verletzung der Menschenrechte, der zynischen Nutzung von Kindern für politische Zwecke sowie des Machtmissbrauchs durch die russische Regierung beleuchtet. Laut Angaben des Vertreters des Präsidenten der Ukraine in der Autonomen Republik Krim wurden beim EGMR zehn kleine Kinder im Alter von einem bis fünf Jahren eingereicht, die zum Zeitpunkt der Besetzung unter der staatlichen Obhut ukrainischer Einrichtungen standen. Nach der Übernahme der Krim durch Russland im Jahr 2014 sind ukrainische Kindereinrichtungen aus dem Blickfeld der internationalen Gemeinschaft verschwunden: Die russischen Behörden weigerten sich, die Kinder nach Ukraine zurückzugeben, sie wurden ihren Pflegepersonen nicht gemeldet, und auch während und nach der Besetzung verbergen sie bis heute ihren Aufenthaltsort. Nach Angaben der Ukrainischen Helsinki-Gruppe für Menschenrechte bestehen bereits deutliche Hinweise darauf, dass einige dieser Kinder von Bürgern Russlands adoptiert wurden. Dokumentarische Beweise deuten darauf hin, dass Informationen über das Schicksal einiger Kinder aus den öffentlichen Quellen verschwunden sind, während ihre Profile später auf russischen Webseiten gefunden wurden, die sich auf Adoptionsdienste spezialisieren. Gleichzeitig melden russische offizielle Quellen, dass im Jahr 2014 mehr als 4.000 ukrainische Kinder aus der Krim ohne elterliche Fürsorge erklärt wurden, und diese Daten wurden formell als russische Staatsbürger registriert. Die Europäischen Konventionen zum Schutz der Menschenrechte, auf die sich die ukrainischen Kläger berufen, garantieren insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, die Unantastbarkeit der Person und die Freiheit. In der Klageschrift wird betont, dass die willkürliche Staatsbürgerschaftsänderung der Kinder und ihre anschließende Adoption ihnen ihre ethnische, kulturelle und persönliche Identität geraubt haben. Ukrainische Menschenrechtsverteidiger heben hervor, dass die Unterbringung der Kinder nach der Annexion der Krim in Einrichtungen nicht nur einen Verstoß gegen internationale Verpflichtungen darstellt, sondern auch eine schwere Verletzung der Menschenrechte ist. Zur Ergänzung: Der EGMR hat die russische Regierung bereits über die Aktennummer 6719/23 informiert und aufgefordert, entsprechende Stellungnahmen bis zum 31. Juli 2025 vorzulegen. Dies unterstreicht die große Bedeutung und Ernsthaftigkeit der Prüfung dieses Falls auf europäischer Rechtsebene. Zur Erinnerung: Im Dezember 2024 erklärte Beraterin des Leiters des Büros des Präsidenten der Ukraine, Daryna Zaryivna, während einer Rede vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dass die russische Seite ihren Stolz auf die gewaltsame Deportation ukrainischer Kinder offen zeige. Maria Lvova-Belova, die Kinderrechtsbeauftragte in Russland, soll damit geprahlt haben, dass in Russland bereits mehr als 700.000 ukrainische Kinder – darunter auch diejenigen, die während der russischen Besetzung aus der Krim deportiert wurden – "bezugsweise verteilt" seien. Dies deutet auf einen systematischen Ansatz hin, bei dem ukrainische Kinder entführt und von Russland im Rahmen einer Politik der Zerstörung der ukrainischen Identität sowie der Kontrolle über besiedelte Gebiete adoptiert werden. Die Wahrscheinlichkeit wächst erneut, dass dieser Fall ein bedeutender Meilenstein im Kampf um die Wiederherstellung der Rechte ukrainischer Kinder und die gerichtliche Verantwortlichkeit der russischen Behörden wird, die internationales Recht verletzt und menschliche Schicksale als Instrumente politischer Entscheidungen missbrauchen.